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Industrielle Revolution in Deutschland und deren Folgen




Die industrielle Revolution ist die Phase des Durchbruchs der Industrialisierung in Deutschland, deren Beginn von Hubert Kiesewetter auf 1815 und von Friedrich-Wilhelm Henning auf 1835 datiert wird.

Generell gelten die Jahrzehnte zwischen den 1830er-Jahren und 1873 als Phase des industriellen „take off“. Gefolgt wurde die industrielle Revolution von der Phase der Hochindustrialisierung während des Kaiserreichs. Die (nachholende) industrielle Revolution in Deutschland unterschied sich von der des Pionierlandes Großbritannien dadurch, dass nicht die Textilindustrie, sondern Montanindustrie und Eisenbahnbau die Schlüsselindustrien wurden.

Ein weiteres Kennzeichen war der regionale Charakter der Industrialisierung.Anfänglich war die industrielle Entwicklung zu schwach um in nennenswertem Umfang neue Arbeitsplätze für eine wachsende Bevölkerung zu schaffen. Im Gegenteil verschärfte die industrielle Konkurrenz zunächst noch die Krise im Handwerk und den traditionellen Gewerbezweigen. Dies war eine der Ursachen für den Pauperismus des Vormärz. Erst mit dem Durchbruch der industriellen Revolution entstanden in größerem Umfang neue Arbeitsmöglichkeiten. Im weiteren Verlauf verschob sich die soziale Frage weg von den ländlichen Unterschichten und hin zur wachsenden Arbeiterbevölkerung mit ihren schlechten Arbeitsbedingungen und oftmals niedrigen Löhnen.

In etwa markiert die Revolution von 1848/49 auch die Scheidelinie zwischen Frühindustrialisierung und der Industriellen Revolution. Dazu passt auch ein Wandel vom krisengeprägten Selbstbewusstsein in den 1840er-Jahren hin zu einer allgemeinen Aufbruchstimmung im folgenden Jahrzehnt. Etwa seit dieser Zeit nahm die gesellschaftliche Produktion pro Einwohner gegenüber der vorindustriellen Zeit um das zehnfache zu.

Während der Jahrzehnte der industrielle Revolution begann sich nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Gesellschaft stark zu verändern. Ähnlich wie im wirtschaftlichen Raum ältere Gewerbeformen neben die moderne Industrie traten, mischten sich auch ältere und neuere Lebensweisen, soziale Gruppen und gesellschaftliche Problemlagen.

 

12.Die Lösung der deutschen Frage durch Otto von Bismarck

Die Kleindeutsche Lösung der deutschen Frage war ein in der Frankfurter Nationalversammlung von 1848 diskutiertes und schließlich verabschiedetes Modell für die Vereinigung der Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes unter Führung des Königs von Preußen und unter Ausschluss des Kaiserreiches Österreich. Sie stand im Gegensatz zur großdeutschen Lösung, welche den überwiegenden Teil des deutschen Sprachraums vorsah und die deutschsprachige Bevölkerung des Habsburgerreichs einschloss.

Die sogenannte Deutsche Frage, die unter anderen Ernst Moritz Arndt in seinem Gedicht Was ist des Deutschen Vaterland? aufwarf, war eines der drängendsten Probleme der europäischen Politik in den ersten sieben Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. Nach derMärzrevolution gehörte sie zu den zentralen Fragen, denen sich die Frankfurter Nationalversammlung, das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament, stellen musste. Das Scheitern der Revolution von 1848 ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Versammlung keine allgemein akzeptierte Lösung für die „Deutschlandfrage“ fand. Nach dem Scheitern der Revolution gab es im Jahre 1850 einen erneuten Versuch Friedrich Wilhelms IV. im Bündnis mit den Königen von Hannoverund Sachsen sowie 17 anderen deutschen Fürsten, die Mehrheit der deutschen Länder unter Ausschluss der Habsburgischen Monarchie in Form eines Fürstenbundes zu vereinen.

Erst nach dem Deutschen Krieg von 1866, in dem Preußen den Deutschen Bund unter Österreichs Führung besiegte, ergriff der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck neue Möglichkeiten zur Realisierung der kleindeutschen Lösung. Zunächst wurde der Deutsche Bund aufgelöst, womit Österreich aus der gesamtdeutschen Politik ausschied. Unter Preußens Führung wurde 1867 der Norddeutsche Bund gegründet, der Defensivbündnisse mit den vier süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen abschloss. Nachdem im Krieg gegen Frankreich 1870 der Bündnisfall eingetreten war, traten am 18. Januar 1871 auch die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei: Das damit neu gegründete Deutsche Reich war eine Monarchie unter dem Präsidium des Königs von Preußen, Wilhelms I., der den Titel Deutscher Kaiser annahm. Bismarck wurde erster Reichskanzler.

 

13. Der französisch-preussische Krieg und die Reichsgründung

Der Deutsch-Französische Krieg von 1870 bis 1871 war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Frankreich einerseits und dem Norddeutschen Bund unter der Führung Preußens sowie den mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt andererseits.

Auslöser war der Streit zwischen Frankreich und Preußen um die Frage der spanischen Thronkandidatur eines Hohenzollernprinzen. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck ließ die Emser Depesche, mit der er darüber informiert worden war, dass König Wilhelm I. französische Forderungen abgelehnt hatte, in provokant verkürzter Form veröffentlichen. Dies erregte auf beiden Seiten nationalistische Empörung und veranlasste den französischen Kaiser Napoléon III. am 19. Juli 1870 zur Kriegserklärung an Preußen.

Entgegen Napoléons Erwartung traten die vier süddeutschen Staaten in Erfüllung ihrer so genannten Schutz- und Trutzbündnisse mit dem Norddeutschen Bund auf dessen Seite in den Krieg ein. Währenddessen blieb das übrige Europa neutral, da es Frankreichs Angriff als unbegründet ansah. Innerhalb weniger Wochen des Spätsommers 1870 wurden die französischen Armeen besiegt und Napoléon III. gefangen genommen. Die „Dritte Republik“, die sich daraufhin in Frankreich bildete, führte den Krieg fort und fand sich erst im Februar 1871, nach dem Fall von Paris, zum Vorfrieden von Versailles bereit. Offiziell endete der Krieg am 10. Mai 1871 mit dem Frieden von Frankfurt, der hohe Reparationen sowie die Abtretung Elsass-Lothringens durch Frankreich vorsah.

Nach dem Deutsch-Dänischen und dem Deutschen Krieg von 1864 und 1866 gilt der Konflikt mit Frankreich als dritter und letzter der Deutschen Einigungskriege. Noch während seines Verlaufs traten Baden, Bayern, Württemberg und Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei, der sich mit Wirkung vom 1. Januar 1871 Deutsches Reich nannte. Der preußische König Wilhelm I. nahm den Titel „Deutscher Kaiser“ an, Otto von Bismarck wurde erster Reichskanzler. In Frankreich hatte der Krieg nicht nur die endgültigen Abschaffung der Monarchie zur Folge. Vor allem der Verlust Elsaß-Lothringens erzeugte einen dauerhaften, gegen Deutschland gerichteten Revanchismus. In Deutschland wiederum verfestigte sich die Vorstellung von der so genannten Erbfeindschaft gegenüber Frankreich. Beides belastete die deutsch-französischen Beziehungen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein.

Die deutsche Reichsgründung wurde durch den Beitritt der souveränen süddeutschen Staaten – das Großherzogtum Baden, das Großherzogtum Hessen südlich des Mains (bzw. der Mainlinie) und die Königreiche Württemberg und Bayern – zum Deutschen Bund während des siegreichen Verlaufs des Deutsch-Französischen Krieges vollzogen. Dadurch wurde der föderale deutsche Staat im Jahr 1871 erheblich zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnt.

Zeitgeschichtlich wurde es als das so genannte „zweite deutsche Reich“ nach dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet. Der später so bezeichnete Reichsgründungstag am 18. Januar 1871 steht

 

14. Das Deutsche Reich unter Bismarck: Aufbau, politische Organe und Institutionen, Verfassung.

Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871 bezeichnet, die ursprünglich als Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) vom 1. Januar 1871 in revidierter Fassung aus der 1867 ausgearbeiteten Norddeutschen Bundesverfassung(NBV) hervorging.Der offizielle Titel lautete nun: Verfassung des Deutschen Reichs.

Der Bundesrat war die Vertretung der Bundesstaaten; das Präsidium (den Vorsitz) des Bundesrats hatte der preußische König, der dadurch den Titel Deutscher Kaiser trug. Der Kaiser setzte den Reichskanzler ein, der zu einer der maßgeblichen Instanzen des politischen Systems sowohl hinter den Kulissen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung wurde. Reichsgesetze brauchten die Zustimmung zweier Organe, nämlich des Bundesrats und zusätzlich des Reichstags. Der Reichstag wurde alle drei (ab 1885: alle fünf) Jahre gewählt, nach allgemeinem Wahlrecht für Männer.

Am 14. August 1919 wurde die Bismarcksche Reichsverfassung durch Artikel 178 der Weimarer Verfassung aufgehoben.

Beschreibung und Aufbau

 

Das Deutsche Reich war ein Bundesstaat. Seine Staatsform bzw. das Regierungssystem wird in der Literatur als „eingeschränkte Monarchie“ umschrieben. Denn auf der einen Seite blieb dem monarchischen Prinzip eine starke Stellung vorbehalten, auf der anderen Seite war dem Volk auf der Grundlage eines recht fortschrittlichen Wahlrechts durch den Reichstag eine Beteiligung an der Gesetzgebung gesichert. Der Verfassungstext macht deutlich, dass es sich bei der Schaffung des Deutschen Reichs nicht um einen souveränen Akt des Deutschen Volkes handelt, sondern um einen der Bundesfürsten und der Senate der Stadtstaaten. Insofern verstanden sich die Fürsten und Städte als der verfassungsgebende Souverän.

Stärkstes Land war das Königreich Preußen mit etwa zwei Drittel derGesamtbevölkerung. Die Vorschriften der Verfassung erfüllten drei verschiedene Aufgaben.

*Einerseits wurde im Außenverhältnis (Verhältnis von Staat zu Staat) die Zuständigkeit des Reichs von der Zuständigkeit der Gliedstaaten nach dem föderativen Prinzip abgegrenzt („Verbandszuständigkeit“ des Reiches). Wo nicht das Reich durch die Verfassung ausdrücklich für zuständig erklärt wurde, waren die Bundesstaaten berufen

Die Zuständigkeit des Reiches war in der Verfassung nach den Staatsfunktionen höchst unterschiedlich geregelt.

*Gesetzgebung,

*vollziehende Gewalt

*Rechtsprechung

Zuständigkeiten des Reiches

Das Reich hatte enumerativ aufgezählte Gesetzgebungszuständigkeiten (sogenannte Titel). Nur innerhalb dieser Bereiche konnte das Reich regulierend tätig werden. Charakteristisch für die Verfassung war, dass die Gesetzgebungszuständigkeiten gegenüber den Zuständigkeiten in der Verwaltung weit „überschießend“ ausgestaltet waren.

 

Die Struktur des Deutschen Reiches, vereinfachte Darstellung.

 

Detailliertere Darstellung

Innenpolitisch konnte nur soviel gestaltet werden, wie die Verfassung dem Reich an Gesetzgebungszuständigkeit einräumte. Ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit hatte das Reich über Zölle, die Besteuerung des im Bundesgebiet gewonnenen Salzes und Tabaks, des im Bundesgebiet erzeugten Branntweins und Bieres, des aus einheimischen Erzeugnissen gewonnenen Zuckers und Sirups. Dem Reich oblag ausschließlich die Gesetzgebungszuständigkeit über Vorschriften zum Schutz vor der Hinterziehung von Verbrauchssteuern und zur Sicherung der gemeinsamen Zollgrenze.

 

Der Kaiser („Präsidium des Bundes“)

Die Verfassung betonte das monarchische Element. Das Präsidium des Bundes führte der König von Preußen unter dem Titel Deutscher Kaiser. Was Preußen und das Reich verband, war also keine Personalunion. Daher irrte Wilhelm II., als er am Ende des Ersten Weltkriegs meinte, er könne als Deutscher Kaiser abdanken, aber König von Preußen bleiben. Es hätte diesbezüglich die Verfassung geändert werden müssen.Der Kaiser vertrat das Reich völkerrechtlich, konnte Bündnisse und andere Verträge mit fremden Mächten eingehen, beglaubigte und empfing Gesandte. Er konnte anderen Staaten den Krieg erklären.

Die Kriegsmarine unterstand dem einheitlichen Oberbefehl des Kaisers; ihre Organisation und Zusammensetzung oblag dem Kaiser, er ernannte die Offiziere und Marinebeamten

Die Prärogativen des Kaisers schränkten das Mitwirkungsrecht des Reichstags stark ein; Letzterer hatte keine Kontrollrechte über das Regierungsverhalten des Kaisers. Somit lag im Deutschen Reich die Regierungsgewalt beim Kaiser, und die Verfassung war damit noch weit entfernt vom liberalen Ziel der Volkssouveränität, welche im Parlament ausgeübt werden sollte. Die Verfassung sah keine eigentliche Regierung, kein Kabinett von Ministern als Kollegialorgan vor. Bismarck, der die Verfassung maßgeblich mit ausgearbeitet hatte, hatte befürchtet, eine Regierung könnte der parlamentarischen Kontrolle des Reichstags unterstellt werden.

 

Rechte und Pflichten der Bürgerschaft

Für Bürger verankert:

* Ständiger Wohnsitz* Basteln* Zugang zu öffentlichen Ämtern* Erwerb von Immobilien* Schutz des Gesetzes

In der Struktur des Bundesrates stand ständige Ausschüsse:

* Für die Armee und Festungen

* Maritime Angelegenheiten,

* Zollangelegenheiten und Steuern

* Für den Handel und Austausch,

* Für die Eisenbahnen, Post und Telegraphen,

* Justiz,

* Rechnungsprüfungsausschuss

Ohne die volle Legislaturperiode der Bundesrat Beschluss mit einfacher Mehrheit gefasst:

* Bei Rechnungen im Parlament und Gesetze eingeführt, veröffentlicht sie (in der Tat, argumentierte die vom Reichstag verabschiedete Gesetze).

* Die Verwaltungsvorschriften und Vorschriften für die Durchführung der Reichsgesetze erforderlich

* Mängel als Folge der kaiserlichen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien über die Durchführung der kaiserlichen Gesetze identifiziert.

15. Das Deutsche Reich unter Bismarck: Innenpolitik.

*Innenpolitik

Nach der Reichsgründung 1871 neigte sich der deutsche Patriotismus dem Ende zu. Die Wirtschaftskrisecustom Als Wirtschaftskrise 1873 bezeichnet man den Börsenkrach des Jahres 1873, wobei im Speziellen der Einbruch der Finanzmärkte gemeint ist. In Deutschland kam es durch den Sieg nach dem Krieg gegen Frankreich zu einer Überhitzung der Konjunktur, die bis 1890 andauerte. 1873 leitete eine neue Krisenstimmung unter der Bevölkerung ein, die Bismarck mit seiner Innenpolitik zu hemmen versuchte1. Dies spiegelte sich besonders im sogenannten KulturkampfcustomAls Kulturkampf wird in Deutschland traditionell der Konflikt zwischen dem dem Deutschen Kaiserreich unter Reichskanzler Otto von Bismarck und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. bezeichnet wieder, durch den er politische Oppositionen zu Reichsfeinden verleumdete und seine Macht dadurch auf Reichstagswahlen festigen wollte.

*Kulturkampf

Als Kulturkampf wird in Deutschland traditionell der Konflikt zwischen dem Königreich Preußen bzw. später dem Deutschen Kaiserreich unter Reichskanzler Otto von Bismarck und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. bezeichnet. Diese Auseinandersetzungen eskalierten ab 1871, wurden bis 1878 aber beendet und 1887 diplomatisch beigelegt. In einem größeren Kontext bezeichnet der Begriff hingegen ein allgemein europäisches Phänomen, zumal es in vielen anderen Staaten des Kontinents zu ähnlichen Entwicklungen kam (siehe Ultramontanismus, Trennung von Kirche und Staat).

Der badische und bayerische Kulturkampf fanden beide zeitlich vor dem preußischen statt; sie werden im traditionellen Geschichtsverständnis als Vorläufer des „eigentlichen“ Konflikts zwischen Preußen beziehungsweise dem Reich und der katholischen Kirche verstanden. In der jüngeren Geschichtsschreibung werden sie als Beleg für den überregionalen Charakter der deutschen Kulturkämpfe gesehen.

Beim Kulturkampf ging es sachlich um die Durchsetzung einer liberalen Politik, die eine Trennung von Kirche und Staat vorsah und sich zum Beispiel für die Einführung der Zivilehe einsetzte. Religiöse Kräfte, die überwiegend der katholischen Kirche angehörten, stemmten sich dagegen; sie setzten sich für den Einfluss des Religiösen in Öffentlichkeit und Politik sowie einen Primat von Kirche und Religion über Staat und Wissenschaft ein. Politisch ging es in Deutschland auch um die Macht und den Einfluss der organisierten katholischen Minderheit. Otto von Bismarck ging mit scharfen Mitteln gegen die katholische Geistlichkeit vor, weshalb er schließlich sogar von Protestanten und Liberalen kritisiert wurde. Gegen 1878 kam es wieder zu einer Annäherung zwischen Staat und katholischer Kirche.

 

*Kurswechsel 1878

Da das Wachstum der deutschen Wirtschaft in den 1870er Jahren langsam stagnierte, stellte Bismarck wirtschaftliche Prozesse unter strengere staatliche Kontrolle und löste den Freihandel auf. Er führte nun die SchutzzollpolitikcustomAls Schutzzollpolitik werden die von Bismarck 1878/79 eingeleiteten protektionistischen Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft des Deutschen Reiches bezeichnet. Dadurch versuchte Bismarck dem Reich direkte Einnahmen zu verschaffen und es vom Reichstag finanziell unabhängiger zu machen ein. Dadurch wendete sich Bismarck von der Nationalliberalen ParteicustomDie Nationalliberale Partei spaltete sich 1867 von der liberalen Fortschrittspartei ab und bildete bis 1878 die stärkste Fraktion im Reichstag. Sie versuchte, den Gedanken des nationalen Machtstaats mit dem Gedanken der bürgerlichen Freiheit zu verbinden ab, die staatliche Eingriffe in die Wirtschaft kritisierte. Demnach leitete dieser im Jahr 1878 eine Wende ein und machte nun die Sozialdemokratie zu neuen Reichsfeinden. Die Arbeiterbewegung hatte in den letzten Jahren erheblichen Stimmenzuwachs erlangen können.

Diesbezüglich wurden zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. dazu genutzt, den Reichstag aufzulösen und neue Wahlen einzuführen. Dabei gingen die Zentrumspartei und die Konservativen als stärkste Parteien hervor. Zudem versuchte Bismarck mithilfe des SozialistengesetzescustomDas Sozialistengesetz war ein 1878 vom Reichstag verabschiedetes Gesetz gegen gemeingefährliche Bestrebungen der Sozialdemokratie. Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im Deutschen Reich. Es kam damit einem Parteiverbot gleich, die Sozialdemokraten politisch zu isolieren3.

Die nachfolgenden Jahre zeigten aber, dass diese deutlich mehr Wahlstimmen gewinnen konnten und später eine bedeutende politische Rolle spielen sollten.

*Gesellschaft

Im Kaiserreich hatte das Militär aufgrund des Sieges im deutsch-französischen Krieg ein besonderes Prestige innerhalb der Gesellschaft. Zudem besaß der Adel durch den GroßgrundbesitzcustomDer Ausdruck Großgrundbesitzer bezeichnet den Eigentümer von Großgrundbesitz, einem größeren Landgut, das nach industriellen Gesichtspunkten bewirtschaftet wird die soziale Macht über ihre abhängigen Bauern.

Bei Arbeitsplätzen von höheren Beamten spielten soziale Herkunft und politische Gesinnung eine entscheidende Rolle. Des Weiteren wurde das Bürgertum im Zuge der IndustrialisierungcustomDer Begriff Industrialisierung bezeichnet technisch-wirtschaftliche Prozesse des Übergangs von agrarischen zu industriellen Produktionsweisen im 19. Jahrhundert zu einem wichtigen Träger wirtschaftlicher Prozesse4.

Kaiser Wilhelm II.

Der neue Kaiser Wilhelm II. leitete mit seiner Thronbesteigung 1888 eine neue Ära im Kaiserreich ein. Er wollte politisch mehr Entscheidungen treffen und dem Reichskanzler weniger Macht überlassen. Bismarcks Entlassung als Reichskanzler 1890 war sein erster Schritt für eine neue innenpolitische Ordnung.

Die Industrialisierung leitete einen erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung ein und begünstigte den Ausbau des Kaiserreichs zu einer imperialen Großmacht. In der Folgezeit kam es durch die internationale Entfremdung zu Spannungen, die in einen Weltkrieg führten.

 

 

16. Bismarcks Außenpolitik.

Ziele: Bismarcks Außenpolitik hat zum Ziel, durch Bündnisse mit den europäischen Großmächten die bestehende staatliche Ordnung Europas von 1871 zu sichern und Frankreich zu isolieren, damit es keinen Partner für seine Revanchepolitik findet. Sicherung von Ruhe und Frieden in Europa als Voraussetzung für Leben und Überleben des neuen Deutschen Reiches

Bewahrung des Status quo: Erhaltung des Erreichten (halbhegemoniale Stellung Deutschlands) im Konzert der Großmächte

Strategie: Ausnutzung der Gegensätze zwischen den europäischen Großmächten

Probleme: Krisen auf dem Balkan wegen der Machtschwäche des Osman

1873 Drei-Kaiser-Abkommen: Kaiser Wilhelm I., Zar Alexander II. und Kaiser Franz Joseph von Österreich sichern sich gegenseitige Verständigung bei einem Angriff zu.

1878 Berliner Kongress: Unter dem Vorsitz Bismarcks wird der im russisch-türkischen Krieg (S.3) bedrohte Friede wiederhergestellt. Das Verhältnis Deutschlands zu Russland kühlt sich ab

1879 Zweibundsvertrag: Die Verschlechterung des deutsch-russischen Verhältnisses führt zu einer stärkeren Anlehnung an Österreich. Deutschland sichert Unterstützung für den Fall eines russischen Angriffs auf Österreich zu. Dieses will bei einem französischen Angriff auf Deutschland zumindest wohlwollende Neutralität wahren.

1882 Dreibundsvertrag:,Nach der Besetzung Tunesiens durch Frankreich schließ sich Italien trotz Spannungen mit Österreich (Südtirol, Istrien) dem Zweibund an und erhält Unterstützung für den Fall eines französischen Angriffs.

1883 Rumänien tritt zur Rückendeckung gegen eine russische Expansion dem Dreibund bei.

1887 Rückversicherungsvertrag: Russland und Deutschland sichern sich Neutralität für den Fall eines französischen bzw. österreichischen Angriffs zu. Der Vertrag soll drei Jahre gelten und sieht in einem ganz geheimen Zusatzprotokoll die diplomatische Unterstützung Deutschlands beim Vordringen Russlands an die türkischen Meerengen vor. Die damit verbundene Gefahr eines kriegerischen Konflikts kann Bismarck durch die Förderung eines Mittelmeerabkommens zwischen England, Italien und Österreich zum Erhalt des Status Quo im östlichen Mittelmeer bannen.

1888 Tod Kaiser Wilhelms 1. Sein liberaler, aber todkranker Sohn Friedrich III. regiert nur 90 Tage.

1888-1918 Kaiser Wilhelm II., Enkel Wilhelms I., übernimmt mit 29 Jahren den Thron. Persönliche und sachliche Gegensätze in der Innen- und Außenpolitik führen

1890 zur Entlassung Bismarcks. Der neue Kaiser will»sein eigener Kanzler sein«und ernennt meist unbedeutende Männer zu Reichskanzlern: General Leo von Caprivi (1890-94), Fürst Chlodwig von Hohenlohe-Schillingsfürst (1894-1900), Graf (Fürst) Bernhard von Bülow (1900-07), Theobald von Bethmann Hollweg (1907-17).

 

17. Das Wilhelmische Zeitalter: innenpolitische Aspekte.

Wilhelm kam 1888 nach dem Tod seines Großvaters Wilhelm I. Der junge Monarch war selbstbewusst, den Neuerungen der Technik aufgeschlossen, schien offen für soziale Fragen und präsentierte sich als „moderner“ Herrscher. Wilhelm war ein Familienmensch: mit seiner Frau Auguste Victoria hatte er sieben Kinder.

Innenpolitik unter Wilhelm II.

● unüberwindbare Gegensätze in der

Innenpolitik führten 1890 zur Entlassung des

Reichskanzlers Otto v. Bismarck und damit

zu einer Richtungsänderung sowohl in der

Innen- als auch in der Außenpolitik

● Wilhelm II. wollte selbst regieren und dem

Reichskanzler nicht mehr so große

Freiheiten gewähren („persönliches

Regiment“)

● „Neuer Kurs“ in der Innenpolitik:

Überwindung der Stagnation und

Einbeziehung der Arbeiterschaft. Als die

Sozialdemokratie nicht so reagierte, wandte

sich Wilhelm rasch von der Sozialpolitik ab

und der repressiven Politik wieder zu.

● Belebung der Wirtschaft durch neue Märkte.

Erschliessung von Kolonien

 

18. Deutschlands Außenpolitik unter Wilhelm II

Wilhelm kam 1888 nach dem Tod seines Großvaters Wilhelm I. Der junge Monarch war selbstbewusst, den Neuerungen der Technik aufgeschlossen, schien offen für soziale Fragen und präsentierte sich als „moderner“ Herrscher. Das deutsche Reich unter Kaiser Wilhelm II. geriet zunehmend in Konflikt mit anderen europäischen Großmächten und Europa sah sich durch sein Verhalten provoziert. Er wollte das Deutsche Reich zu einer Weltmacht erheben. Besonders gelegen kam ihm die Amtsniederlegung des Reichskanzlers Otto von Bismarck mit dem er häufig nicht einer Meinung war. Durch die in seinem Namen veranlasste Politik, machte sich das deutsche Kaiserreich insbesondere Frankreich, England und Russland zum Feind.

Außenpolitik unter Wilhelm II.

● „Neuer Kurs“ in der Außenpolitik bedeutete die Aufgabe des Bismarck

´schen Bündnissystems: Das Bündnis mit Österreich-Ungarn wurde

gefestigt, der „Rückversicherungsvertrag“ mit Russland nicht mehr

erneuert.

● Bündnis zwischen Frankreich und Russland: „Zweifrontenkrieg“ wird

ermöglicht

● Freundschaft zwischen dem Deutschen Reich und England (HelgolandSansibar-Vertrag) kommt nicht Zustande: Wilhelm II. wollte starke

Kriegsflotte aufbauen, England fürchtete um seine führende Stellung als

Seemacht

● seit Beginn des 20. Jhds. besaß das Deutsche Reich nur noch einen

Verbündteten: Österreich-Ungarn, wobei die Donaumonarchie als

Vielvölkerstaat und engagiert auf dem Balkan mit zahlreichen

Problemen zu kämpfen hatte

 




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Дата добавления: 2015-07-02; Просмотров: 948; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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