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Der Bundestag




Staatsorgane.

Der Bundestag ist die gewählte Vertretung des deutschen Volkes. In technischer Hinsicht wird die Hälfte der 598 Bundestagsmandate durch die Wahl von Landeslisten der Parteien zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen. Diese Aufteilung ändert nichts an der Schlüsselstellung der Parteien im Wahlsystem. Nur jene Wahlkreiskandidaten haben Aussichten auf Erfolg, die einer Partei angehören. Die Parteizugehörigkeit der Bundestagsabgeordneten soll die Verteilung der Wählerstimmen widerspiegeln. Um die Mehrheitsbilder aber nicht durch die Präsenz kleiner und kleinster Parteien zu komplizieren, schließt sie eine Sperrklausel, die so genannte Fünf-Prozent- Hürde, von der Vertretung im Bundestag aus.

Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Seine Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler zu wählen und ihn dann durch Zustimmung zu seiner Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler ablösen, indem er ihm das Vertrauen verweigert. Darin gleicht er anderen Parlamenten. Es macht auch keinen großen Unterschied, dass in Deutschland der Kanzler gewählt, in Großbritannien oder anderen parlamentarischen Demokratien aber vom Staatsoberhaupt ernannt wird. In anderen parlamentarischen Demokratien wird stets ein Parteiführer zum Regierungschef ernannt, der sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen kann.

Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Seit 1949 sind im Parlament rund 9000 Gesetzesvorlagen eingebracht und mehr als 6200 Gesetze verkündet worden. Überwiegend handelt es sich dabei um Gesetzesänderungen. Die meisten Entwürfe stammen von der Bundesregierung. Ein kleinerer Teil wird aus dem Parlament oder vom Bundesrat eingebracht. Auch hier gleicht der Bundestag den Parlamenten anderer parlamentarischer Demokratien darin, dass er hauptsächlich Gesetze verabschiedet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Der Bundestag verkörpert allerdings weniger den Typ des Debattierparlaments, wie es die britische Parlamentskultur kennzeichnet. Er entspricht eher dem Typ des Arbeitsparlaments.

4.3.2. Der Bundespräsident

Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Er vertritt das Land nach außen und ernennt die Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. Er entlässt die Regierung und darf, wie im Sommer 2005 geschehen, das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen. Ein Vetorecht, wie es der US-amerikanische Präsident oder andere Staatspräsidenten gegen Gesetzesbeschlüsse der parlamentarischen Körperschaften besitzen, gesteht das Grundgesetz dem Bundespräsidenten nicht zu. Der Bundespräsident bestätigt zwar die parlamentarischen Beschlüsse und die Personalvorschläge der Regierung. Aber er prüft nur ihr korrektes Zustandekommen nach den Vorschriften des Grundgesetzes.

Der Bundespräsident übt sein Amt über eine Periode von fünf Jahren aus; er kann für eine weitere Periode wiedergewählt werden. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.




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Дата добавления: 2014-01-07; Просмотров: 1329; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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