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Europa und Deutschland nach dem Wiener Kongress. Das Zeitalter der Restauration




Grundlage für die Verhandlungen über eine staatliche Neuordnung der Länder des vormaligen Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) während des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre Unabhängigkeit und die Vereinigung durch ein föderatives Band zugesichert.

Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen Angelegenheiten, das sogenannte „Deutsche Komitee“, tagte unter dem Vorsitz von Preußen, Österreich, Hannover, Bayern und Württemberg. In der Folge öffnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien Städten. Auch wenn der Kongress das Legitimitätsprinzip verfocht und im Kern auf eine Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse abzielte, hatten diese Grundsätze doch auch ihre Grenzen. Die mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 eingeleitete Mediatisierung wurde nicht wieder rückgängig gemacht. Dasselbe gilt auch für die Säkularisation und das Ende der geistlichen Staaten, für deren Wiederherstellung sich der päpstliche Gesandte Ercole Consalvi vergebens einsetzte. Ebenso wurde die Souveränität der ehemaligen Rheinbundstaaten anerkannt.

Eine Rekonstruktion des Heiligen Römischen Reiches wurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen, auch nicht von Freiherr vom Stein, der als russischer Gesandter am Kongress teilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserwürde befürwortete.Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz für die 41 deutschen Staaten und freien Städte eine der zentralen Fragen des Kongresses.

Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als auch die preußischen Gesandten von einer vergleichsweise stark zentralistischen Lösung aus. Zwar kursierten zahlreiche Vorschläge, aber einflussreich wurden nur Hardenbergs „Die 41-Artikel“ und die daraus in Zusammenarbeit mit Metternich hervorgegangenen „12-Punkte-Plan“. Dieses Gremium sollte so angelegt werden, dass Preußen und Österreich die anderen Staaten majorisieren konnten. Das Bundesgebiet sollte in sieben Kreise eingeteilt werden, die für die Umsetzung der Bundesbeschlüsse und für das Kriegs- und letztinstanzliche Gerichtswesen zuständig sein sollten.

Geschaffen wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveräner Staaten mit Österreich als Präsidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche Bundesakte am 8. Juni 1815, ein Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte, verabschiedet. Die ersten elf Artikel der Bundesakte wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich unter den Schutz bzw. die Garantie der Signatarmächte gestellt.Aufgegeben wurde eine starke Exekutive ebenso wie ein oberstes Bundesgericht. Aus den ursprünglichen Überlegungen erhalten blieb die Bestimmung, dass sich jeder Bundesstaat eine landständische Verfassung geben müsse. Eine ganze Reihe von Ländern kam dieser Forderung auch rasch nach. Aber ausgerechnet die beiden Großmächte innerhalb des Deutschen Bundes Preußen und Österreich verfügten bis 1848 über keine geschriebene Verfassung.

Ausdrücklich wurde erklärt, dass der Deutsche Bund nicht der Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches sei. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Bund rein defensiven Charakter habe und nur der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands diene. Der Deutsche Bund wurde damit, auch wenn eine gemeinsame aktive Außenpolitik unmöglich war, ein notwendiger Teil im System des europäischen Gleichgewichts.

Dänemark musste aufgrund seiner Unterstützung für Napoleon Norwegen an Schweden abgeben (Siehe hierzu: Frieden von Kiel). Es erhielt aber als Ausgleich Rügen und Schwedisch-Pommern. Diese Territorien wurden schnell an Preußen abgetreten. Als Kompensation dafür erhielt Dänemark das Herzogtum Lauenburg (das Preußen zuvor mit Hannover gegen Ostfriesland getauscht hatte) und einen Geldbetrag.

In Spanien, Portugal und in Neapel wurden die alten Dynastien wiederhergestellt. Ebenso in Sardinien, das Savoyen, Piemont und Nizza zurückbekam und zusätzlich Genua erhielt. Auch der Kirchenstaat wurde restauriert und bekam einen Großteil seiner ehemaligen Gebiete zurück. Metternich hatte für die italienischen Staaten einen dem Deutschen Bund ähnlichen italienischen Bund unter dem Vorsitz Österreichs geplant, konnte sich aber mit dieser Idee nicht bei Kaiser Franz I. und den italienischen Fürsten durchsetzen.Damit und durch die erheblichen österreichischen Zugewinne in Oberitalien, blieb Italien zersplittert und seine staatliche Einigung auf Jahrzehnte verwehrt.

Großbritanniens Erwerbungen aus napoleonischer Zeit wurden ebenfalls bestätigt. Malta und Helgoland blieben somit bei Großbritannien. Die Ionischen Inseln im Mittelmeer fielen unter britisches Protektorat.

Im Osten fand sich Zar Alexander mit einer vierten Teilung Polens ab. Allerdings wurde Russland mit dem sogenannten Kongresspolen der größte Teil zugesprochen und es sicherte sich durch die Anerkennung seiner territorialen Gewinne in Finnland und Bessarabien eine Ausweitung nach Westen.

Die nördlichen Niederlande (bis 1795 Republik der Sieben Vereinigten Provinzen, später Batavische Republik und Königreich Holland) wurden mit den südlichen ehemals habsburgisch-österreichischen Niederlanden sowie dem ehemaligen Hochstift Lüttich im Vereinigten Königreich der Niederlande vereint.

 




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Дата добавления: 2015-07-02; Просмотров: 608; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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