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Gesundheitswesen der BRD




Ein dicht verzweigtes Verkehrsnetz

Die 13 Bundesländer und drei Stadtstaaten der föderalistisch verfaßten Bundesrepublik Deutschland werden von einem dichten Netz natürlicher und künstlicher Wasserstraßen überzogen. Zu den wichtigsten natürlichen Wasserstraßen gehören der Rhein mit seinen schiffbaren Nebenflüssen Neckar, Main, Mosel, Lahn und Ruhr, die Weser, die Ems und die Elbe mit der Saale als schiffbarem Nebenfluß. Diese Wasserwege führen alle zur Nordsee. Um aber auch das Schwarze Meer zu erreichen, kann man vom Main aus über den Main-Donau-Kanal in die Donau gelangen und auf ihr in südöstliche Gebiete bis ins Schwarze Meer. Auch die anderen genannten Flüsse sind über Kanäle miteinander verbunden, z.B. über den Dortmund-Ems-Kanal, den Ems-Weser-Elbe-Kanal (auch Mittellandkanal genannt), den Elbe-Havel-Kanal, über den man auch die Hauptstadt Berlin erreichen kann. Die beiden großen Meere werden verbunden durch den Nord-Ostsee-Kanal (=Kielkanal). Über den Havel-Oder-Kanal oder auch über den Spree-Oder-Kanal kann man von Berlin aus in die Oder gelangen und über diesen deutsch-polnischen Grenzfluß in die Ostsee. Über dieses Wasserstraßennetz sind alle wichtigen deutschen Industrieregionen und -städte per Schiff erreichbar. Noch dichter aber sind das Schienennetz und das Fernstraßennetz (=Autobahnnetz) in Deutschland angelegt

Straßennetz: 231 500 km; Autobahnen 12 400 km, Bundesstraßen 41 000 km, Landstraßen 86 600 km, Kreisstraßen 91 600 km

Schienennetz: 38 000 km

Binnenschifffahrt: 7500 km; wichtigste Binnenhäfen: Duisburg und Magdeburg

Wichtigste Seehäfen: Hamburg, Wilhelmshaven, Bremen, Rostock und Lübeck Luftverkehr: 19 internationale Flughäfen; größter Flughafen: Frankfurt a.M.

Fahrradwege: 50 000 km

 

Das Gesundheitswesen der BRD umfasst alle staatlichen Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten, fördern und wiederherstellen sowie Krankheiten vorbeugen. Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) nimmt hierbei eine zentrale Stellung ein.

Unter der Bezeichnung öffentlicher Gesundheitsdienst werden alle Einrichtungen zusammengefasst, die für die Aufgabenbereiche Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens zuständig sind.

Auf Bundesebene sind es Bundesministerium für Gesundheit und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die ihre Beschlüsse bezüglich gesundheitspolitischer Themen fassen.

Auf Länderebene gibt es entsprechende Gesundheitsabteilungen der Länderministerien, Medizinaldezernaten und örtliche Gesundheitsämter. Zur Förderung der Prävention haben die Länder so genannte Landesvereinigungen, Landeszentralen oder Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit eingerichtet.

Wesentlicher Aspekt des deutschen Gesundheitssystems ist seine Organisation in eine gesetzliche und private Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung und hat ihren Ursprung im Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883. Heute sind in ihr rund 88 Prozent der Bevölkerung versichert und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern. Finanziert werden diese Leistungen hauptsächlich durch Beiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritätsprinzip, das gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen (Ausnahme z.B. Krankengeld) und Krankheitsrisiko gewährleistet, und das Sachleistungsprinzip, das Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicherstellt. Ausdruck des Solidaritätsprinzips ist auch die beitragsfreie Familienversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder mitversichert sein.

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausbehandlung oder bestimmter stationärer medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen wird den gesetzlich Versicherten Krankengeld und Kinderpflege-Krankengeld als Lohnersatz ausgezahlt, dessen Dauer und Höhe einheitlich für alle Krankenkassen festgelegt sind: Arbeitnehmer erhalten 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (2006: täglich max. 83,13 Euro). Dabei müssen auch so genannte beitragspflichtige Einmalzahlungen, etwa das Weihnachtsgeld, berücksichtigt werden. Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen gezahlt. Krankengeld wird als so genanntes Kinderpflege-Krankengeld gezahlt, wenn der Versicherte nach ärztlichem Zeugnis wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten und versicherten Kindes (maximal zwölf Jahre alt) der Arbeit fern bleiben muss. Bei behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindern gilt die Altersgrenze nicht. Der jährliche Anspruch pro Kind besteht für zehn Arbeitstage. Der maximale jährliche Anspruch liegt bei 25 Arbeitstagen. Für Alleinerziehende und für Versicherte mit schwerstkranken Kindern gibt es Sonderregelungen.

Träger der GKV sind die nach Kassenarten gegliederten gesetzlichen Krankenkassen, die als Selbstverwaltungskörperschaften finanziell und organisatorisch unabhängig sind. Die insgesamt 253 Krankenkassen (Stand: Juli 2006) verteilen sich auf sieben Kassenarten: 16 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), 199 Betriebskrankenkassen (BKK), 17 Innungskrankenkassen (IKK), eine See-Krankenkasse, neun Landwirtschaftliche Krankenkassen, eine Bundesknappschaft, zehn Ersatzkassen. Die Versicherten haben dabei das Recht auf freie Kassenwahl.

Die Einnahmebasis der GKV über Beiträge ist ausschließlich lohnbezogen und steht damit in einer engen Abhängigkeit von den wirtschaftlichen und insbesondere arbeitsmarktpolitischen Bedingungen. Die hohe Arbeitslosigkeit der vergangenen Jahre und das geringe Wirtschaftswachstum haben zu starken Einnahmerückgängen geführt. Vor dauernde Herausforderungen stellen die GKV auch der demographische Wandel der Bevölkerung (sinkende Geburtenraten bei steigender Lebenserwartung), eine Zunahme chronischer Erkrankungen sowie der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt. Vor allem die Ausgaben für Krankenhäuser und Arzneimittel sind in den letzten Jahren überproportional gewachsen.

Um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen, sind die Beitragssätze der Krankenkassen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen – der durchschnittliche Beitragssatz lag bundesweit am 1.1.2004 bei 14,3 Prozent. Durch Maßnahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 ist der durchschnittliche Beitragssatz wieder gesunken. Am 1.1.2006 lag er bundesweit bei 13,25 Prozent. Im Jahre 2005 verzeichneten die Krankenkassen rund 145,5 Milliarden Euro Einnahmen und gaben 143,6 Milliarden Euro aus. Die größten Ausgabeposten waren (Beträge gerundet):

· Krankenhaus 34,1 Prozent (49,01 Milliarden Euro),

· Ärztliche Behandlung 15,04 Prozent (21,6 Milliarden Euro),

· Arzneimittel 16,5 Prozent (25,4 Milliarden Euro),

· Zahnärzte und Zahnersatz 6,9 Prozent (9,96 Milliarden Euro),

· Heil- und Hilfsmittel einschließlich Dialyse 5,7 Prozent (8,2 Milliarden Euro),

· Verwaltungskosten 5,6 Prozent (8,05 Milliarden Euro).

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Krankenversicherungsschutz durch private Unternehmen angeboten. Pflichtversicherte der GKV können ergänzenden Versicherungsschutz über Zusatzversicherungen der PKV erwerben.

Der private Versicherungsschutz ist nicht gesetzlich nach Art und Umfang geregelt, sondern richtet sich nach Versicherungsbedingungen und nach Maßgabe der vereinbarten Tarife; er wird zwischen den Parteien ausgehandelt. Die Leistungen werden in der PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, so dass Versicherte zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Die Höhe des Beitrags wird risikoäquivalent zu den individuellen Risikofaktoren Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben. Familienversicherung wie die GKV kennt die PKV nicht.




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Дата добавления: 2014-01-07; Просмотров: 436; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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