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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum E-Postbrief
Fragen und Antworten zum E-Postbrief Musterbrief 2 Musterbrief 1.
Persönliche Daten Name: Silke Weiß Geburtsdatum: tt.mm.jj Geburtsort: Hamburg Staatsangehörigkeit: deutsch Familienstand: ledig
Schule Grundschule in Heilbronn Realschule in Heilborn Wirtschaftsschule an der Albert-Schweiter- Schule in Stuttgart (Abschluss)
Fortbildungskurse Ausbildung für Direktionsassistentin (Diplomprüfung mit Auszeichnung) Computergestützte Textverarbeitung Seminare für Sekretärinnen am Institut für Büroorganisation in Hamburg
Besondere Kenntnisse Sprachen: Deutsch (Muttersprache), Englisch (Korrespondenz), Sonstiges: Maschinenschreiben (280 Schläge pro Minute), Textverarbeitung am PC, Telefondienst
Berufliche Tätigkeit Sekretärin Sachbearbeiterin (Stahlfabrik Helbig GmbH &Co) Hamburg Ursprünglich basiert die Idee von rechtssicheren E-Mails, die den Versand von sicheren und vertraulichen Dokumenten auf dem elektronischen Weg ermöglichen, auf einem Projekt des Bundesinnenministeriums. Dieses Projekt läuft unter dem Namen “De-Mail” und anfänglich war auch die Deutsche Post daran beteiligt. Nachdem aber die Befürchtung aufgekommen war, dass das ohnehin schon angeschlagene Briefgeschäft durch die De-Mail noch stärker unter Druck geraten könnte, entscheid sich die Deutsche Post dazu, eigene Wege zu gehen und mit dem E-Postbrief ein praktisch baugleiches Konkurrenzprodukt auf den Markt zu bringen. Obwohl der E-Postbrief seit Mitte Juli kräftig beworben wird, sind für viele Verbraucher oft noch einige Punkte offen und hier daher die wichtigsten Fragen und Antworten zum E-Postbrief in der Übersicht: Was ist der E-Postbrief überhaupt? Im Grunde genommen ist der E-Postbrief eine Briefsendung, die der Absender als E-Mail verschickt und die der Empfänger entweder ebenfalls als E-Mail oder als richtigen Brief in seinem Briefkasten erhält. Im Unterschied zu einer normalen E-Mail sind die Inhalte jedoch verschlüsselt und können nur vom Empfänger eingesehen werden. Für Dritte sind die Inhalte der Mail nicht zugänglich. Außerdem sind beim E-Postbrief die Identitäten beider Seiten garantiert, was durch eine entsprechende Registrierung sichergestellt wird. Die Rechtssicherheit dieser Dienstleistung ergibt sich durch die genaue Dokumentation des Versands und des Empfangs. Im Nachhinein kann also exakt bestimmt und nachgewiesen werden, wann eine Sendung an wen verschickt und wann sie im Postfach des Empfängers abgelegt wurde. Für wen macht der E-Postbrief Sinn? Es gibt zahlreiche Dokumente, bei denen eine fristgerechte Zustellung mit entsprechendem Nachweis sehr wichtig ist. Hierzu gehören beispielsweise Kündigungen von Verträgen, Rechnungen und Mahnungen oder auch Einsprüche. Der E-Postbrief eröffnet eine neue Möglichkeit, solche Dokumente und auch Einschreiben zu verschicken. Der Empfänger erhält diese Dokumente zeitnah, wobei sichergestellt ist, dass nur er die Sendungen einsehen kann. Zudem können beide Seiten Versand und Empfang dokumentieren. Für Unternehmen ergibt sich außerdem noch ein weiterer Vorteil. So müssen sie jetzt nicht mehr zahllose Briefe ausdrucken, kuvertieren, versandfertig machen und an die Post übergeben, sondern können ihre Nachrichten digital versenden. Die Post übernimmt daraufhin den Ausdruck, das Kuvertieren und die Zustellung als normale Briefpost. Für Unternehmen ist dies zwar nicht wirklich neu, denn beispielsweise ein großer Telekommunikationsdienstleister verschickt seine Telefonrechnungen schon seit Jahren in vergleichbarer Form. Jetzt können aber auch Privatkunden auf diese Versandart zurückgreifen. Wer bietet den E-Postbrief an? Im Unterschied zur De-Mail, für die es mehrere Anbieter gibt, wird der E-Postbrief ausschließlich von der Deutschen Post angeboten. Der Dienst startete dabei am gleichen Tag, an dem der Dienst im Zuge einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. Seit dem 14. Juli steht der Dienst zur Verfügung und jeder, der möchte, kann ihn nach der Anmeldung und Registrierung nutzen. Was kostet der E-Postbrief? Der E-Postbrief kostet genauso viel wie aktuell der Standardbrief, also 55 Cent. Es macht allerdings keinen Unterschied, in welcher Form der Brief zugestellt wird. Die digitale Zustellung kostet damit genauso viel wie die Zustellung als normaler Brief im Briefkasten. Wie läuft das Registrierungsverfahren ab? Bevor der erste E-Postbrief verschickt werden kann, muss sich der Teilnehmer registrieren. Dazu muss er zunächst die Internetseite des E-Postbriefes aufrufen und sich dort mit Name und Anschrift anmelden. Im Rahmen der Anmeldung erhält er seine eigene Adresse, die seinen Namen und seinen Vornamen enthält. Ist die Anmeldung abgeschlossen, findet sich ein Formular auf der Seite, das ausgedruckt werden muss. Dieses Formular legt der Teilnehmer dann zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument in einer Postfiliale seiner Wahl vor, wo die Identifikation mithilfe des PostIdent-Verfahrens erfolgt. Nach einigen Tagen werden die benötigten Zugangsdaten als Brief zugestellt. Wie funktioniert der Versand? Um einen E-Postbrief zu verschicken, muss der Teilnehmer das E-Postbrief-Portal aufrufen. Hier gibt er dann seine Nachricht ein. Der Versand von einem normalen E-Mail-Programm ist nicht möglich, sondern kann nur online über das E-Postbrief-Portal erfolgen. Dieses ist allerdings recht übersichtlich aufgebaut und von der Handhabung mit einem normalen E-Mail-Programm vergleichbar. Für den Teilnehmer ergibt sich so aber der Vorteil, dass sich der Anbieter um sämtliche Sicherheitsfragen kümmert. Übrigens spielt es für den Versand keine Rolle, ob der Empfänger ebenfalls registriert ist oder ob nicht, denn für den Versand reicht die Angabe einer normalen Anschrift aus. Ist der E-Postbrief wirklich rechtssicher? Die Rechtssicherheit war die zentrale Idee, auf der der E-Postbrief und die De-Mail basieren. Allerdings ist die endgültige Rechtssicherheit erst dann gegeben, wenn das dazugehörige Bürgerportal-Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist. Geplant ist dies für Anfang 2011 und erst ab diesem Zeitpunkt haben die im Zusammenhang mit dem E-Postbriefversand erhobenen Daten tatsächlich uneingeschränkt Beweiskraft. Dass dieses Gesetz kommen wird, ist sicher, wie das Gesetz aber konkret ausfallen wird, steht noch nicht endgültig fest. So gibt es Kritiker, die Nachbesserungen beispielsweise im Hinblick auf die Haftung fordern. Aus diesem Grund haben die Anbieter der De-Mail beschlossen, ihre Angebote erst zu starten, wenn das Gesetz wirksam ist. Allerdings spricht nichts dagegen, den E-Postbrief schon jetzt auszuprobieren und zu nutzen. Es werden keine Anmeldegebühren fällig, die ersten Briefe können kostenfrei verschickt werden und jetzt ist es noch möglich, sich seine Wunschadresse zu sichern. Aufgabe 1. Nachdem Sie erfahren haben, wie man die Geschäftsbriefe gestaltet, schreiben Sie einen Brief an Ihren Partner. Aufgabe 2. Gestalten Sie Ihren Lebenslauf nach dem Muster.
Дата добавления: 2014-12-27; Просмотров: 444; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы! Нам важно ваше мнение! Был ли полезен опубликованный материал? Да | Нет |