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A) Lesen Sie den folgenden Text und nehmen Sie die im Text stehende Information zur Kenntnis
Ein Unfall mit dem Auto Wer in einen Unfall verwickelt ist, ist meist ratlos. Was soll er machen? Nachfolgend einige Hinweise, wie man sich verhalten soll. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollen Sie: G Sofort anhalten, den Verkehr sichern und bei geringfügigen Schäden sofort zur Seite fahren. G Überzeugen Sie sich, was genau passiert ist. G Helfen Sie den Verletzten. Das ist sehr wichtig, denn wenn Sie nicht helfen, können Sie später verurteilt werden wegen unterlassener Hilfeleistung. Halten Sie sich dabei aber unbedingt an die medizinischen Hinweise, die sie gelernt haben. Unter Umständen können Sie dem Verletzten mit unsachgemäßer Hilfe mehr schaden als nutzen. G Tauschen Sie mit den anderen Personen, die am Unfall beteiligt sind, Namen und Anschrift, Führerschein und Fahrzeugscheinnummer. Außerdem den Namen der Versicherung, bei der die anderen Unfallbeteiligten versichert sind. G Bleiben Sie solange am Unfallort, bis für alle Beteiligten und Geschädigten eine einwandfreie Klärung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch die Zeugen ermöglicht worden ist. Sollte das nicht möglich sein, so warten Sie eine angemessene Zeit und hinterlassen dann Ihren Namen und Ihre Anschrift. Wenn Sie das nicht tun, kann es Ihnen später passieren, dass Sie angeklagt werden wegen Unfallflucht. Wird beim Unfall kein Mensch verletzt und ist der Blechschaden gering, können sich die beteiligten Personen selbst einigen. Gibt es allerdings Streit wegen der Schuldfrage, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Schon mancher Autofahrer hat Vertrauen zu den Worten des anderen Unfallbeteiligten gehabt und musste hinterher den Schaden selbst bezahlen. Die Polizei nimmt nur dann ein Unfall-Protokoll auf, wenn es Verletzte gibt oder ein größerer Sachschaden entsteht. Wenn die Polizei kein Protokoll aufnimmt, sollten Sie sich selbst einige Notizen machen. Folgende Punkte sollen Sie sich notieren: ? Angaben über die Unfallbeteiligten: Kennzeichen des Autos, Namen, Vornamen, Berufe, Anschriften der Fahrer; Namen und Anschriften der Eigentümer oder Halter; Namen und Anschrift der Hauptpflichtversicherung mit Versicherungs-nummer. ? Unfallort, Tag und Uhrzeit; Namen und Adressen von Zeugen. ? Unfallskizze, Aufstellung der Schäden an den betroffenen Autos und Anschrift der Polizeiwache, die den Unfall aufgenommen hat. Wenn Sie nach dem Unfall von der Polizei befragt werden, überlegen Sie sich genau, was Sie sagen. Folgende Punkte sollten Sie dabei auf jeden Fall beachten: G Bei schweren Beschuldigungen keine übereilten Erklärungen abgeben, sondern alle Aussagen schriftlich und nach vorheriger rechtlicher Beratung machen. G Schweigen gilt nicht als Geständnis und darf sich nicht zum Nachteil des Beschuldigten auswirken. G Wer sich am Unfallort äußert, sollte im Protokoll vor seiner Unterschrift etwaige Unklarheiten korrigieren und sich einen Durchschlag seiner Aussage aushändigen lassen. Am Unfallort sollte zu einem Schuldvorwurf weder Stellung genommen noch eine schriftliche Anerkenntnis abgegeben werden. Denn ohne Absprache mit der Versicherung darf kein Schaden anerkannt werden, und um sich später Schwierigkeiten zu ersparen, sollte man auch keine Schadenersatzforderung sofort aus eigener Tasche bezahlen.
Дата добавления: 2014-12-26; Просмотров: 922; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы! Нам важно ваше мнение! Был ли полезен опубликованный материал? Да | Нет |