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Wohngeld




Auf ihre Unabhängigkeit hat Maria H. immer schon groβen Wert gelegt. Deshalb lehnte sie dankbar ab, als ihre Tochter vorschlug, sie sole zu ihr und ihrer Familie ziehen. “Solange ich mich selbst versorgen kann, bleibe ich in meiner eigenen Wohnung”, sagte die 80jährige freundlich, aber bestimmt. Auch finanziell kommt die alleinstehende alte Dame ganz gut zurecht. Dabei hilft ihr das Wohngeld. Maria II. bezieht eine Rente von rund 550 Euro. Nach dem Krieg hatte sie jahrelang ihre Eltern gepflegt und deshalb nicht gearbeitet. Damals wurden solche Pflegezeiten noch nicht für die Rente angerechnet. Später fand Frau H. keine Stelle mehr in ihrem erlernten Beruf als Erzieherin. Bis zur ihrer Pensionierung vor 17 Jahren arbeitete sie daher in der Kantine eines groβen Unternehmens.

Erst im Ruhestand stand sie plötzlich vor einem finanziellen Problem: Wovon sollte sie die mehr als 250 Euro Miete für ihre 50 Quadratmeter groβe Zwei-Zimmer-Wohnung bezahlen? Bekannte rieten ihr, Wohngeld bei ihrer Gemeinde zu beantragen. Gesagt, getan: Seither erhält Maria H. einen Mietzuschuβ. Den Antrag muβ die 80jährige übrigens jedes Jahr neu stellen. Doch damit hat sie keine Schwierigkeiten: Ihr Schwiegersohn hilft beim Ausfüllen des Formulars.

Guter Wohnraum ist teuer – für manche Bürger zu teuer. Deshalb gibt es das Wohngeld. Es ist ein staatlicher Zuschuβ zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts überfordert. Das gilt für Deutsche ebenso wie für Ausländer, die in der Bundesrepublik leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuβ, bei Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum von Lastenzuschuβ.

LEISTUNGEN / VORAUSSETZUNGEN

Mietzuschuβ gibt es für

· Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,

· Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung,

· Bewohner eines Heimes,

· mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,

· Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei odet mehr Wohnungen, eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Haus wohnen,

· Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch überwiegend Geschäftsräume enthält,

· Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.

Lastenzuschuβ gibt es für Eigentümer

· eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,

· einer Kleinsiedlung,

· einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,

· einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil vom Wirtschaftsteil getrennt ist (für den Wohnteil muβ eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden können), sowie für

· Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauer­wohnrechts,

· Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch darauf haben, daβ ihnen das Gebäude oder die Wohnung übereignet beziehungsweise das Erbbaurecht übertragen oder eingeräumt wird.

Rechtsanspruch

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zu den Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Bewilligungsvoraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab,

· wieviele Familienmitglieder zu Ihrem Haushalt gehören (dazu zählen der Haushaltsvorstand, Ehepartner, Eltern und Kin­der – auch Adoptiv- und Pflegekinder –, Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin sowie weitere Angehörige, die das Gesetz nennt),

· wie hoch das Familieneinkommen ist,

· wie hoch die zuschuβfähige Miete oder die Belastung durch den Wohnraum ist. Miete oder Belastung werden jedoch nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen berücksichtigt. Für Bewohner von Wohn- oder Altenheimen gilt: Wenn ein Raum mit einem Bewohner belegt ist, werden 20 Prozent des Gesamtentgelts als Miete angesehen, bei mehreren Bewohnern in einem Raum 15 Prozent. Dabei wird das Gesamtentgelt um etwaige Zulagen, die darin enthalten sind, bereinigt.

WICHTIG: Familienmitglieder zählen auch dann zum Haushalt, wenn sie vorübergehend abwesend sind, beispielsweise im Krankenhaus liegen, Wehr- oder Zivildienst leisten oder an einem anderen Ort studieren.

Unter dem “Familieneinkommen” versteht man die Summe der Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, abzüglich Aufwendungen für Unterhalt bis zu festgelegten Höchstbeträgen, bestimmter Freibeträge und pauschaler Abzüge zwischen 6 und 30 Prozent. Das so ermittelte “Familieneinkommen” ist zwar niedriger als die Summe der Bruttoeinkommen, entspricht aber nicht dem Nettoeinkommen. Um das Wohngeld zu berechnen, wird ein “anzurechnendes Einkommen” ermittelt. Dafür gelten eigene Vorschriften.

WAS MÜSSEN SIE TUN?

Antrag stellen

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie es bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung beantragen und die Voraussetzungen nachweisen.

Im allgemeinen muβ der Haushaltsvorstand den Antrag stellen. Auszubildende sind in der Regel nicht antragberechtigt.

Die Bewilligungszeitraum

Er beträgt in der Regel 12 Monate, kann jedoch über- oder unterschritten werden. Wohngeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Daran sollten Sie denken, wenn Sie Wohngeld beantragen wollen.

 
 

Damit Sie weiterhin Wohngeld erhalten, wenn der Bewilligungszeitraum endet, müssen Sie einen erneuten Antrag stellen. Ein Tip: Stellen Sie den Antrag möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, damit das Wohngeld ununterbrochen weitergezahlt wird.

Aufgabe 26. Fragen Sie Ihren Nachbarn:

1) wie er/ sie sich das nötige Geld für den Lebensunterhalt beschafft;

2) ob er/sie Geld spart;

3) wenn ja, wieviel Prozent des Verdienstes er/ sie spart wie und wozu;

4) ob er/ sie manchmal Geld verschwendet – wenn ja, wofür;

5) was er/ sie als erstes bei einem hohen Lottogewinn kaufen würde.

Aufgabe 27. Lesen und übersetzen Sie den folgenden Text. Wie beurteilen Sie das Experiment in Arusha, die Idee mit den Mikrokrediten in Papua-Neuguinea?




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Дата добавления: 2014-12-26; Просмотров: 735; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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