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Die politischen Parteien
Das Grundgesetz Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie. Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als Rechtsstaat: Alles Handeln staatlicher Behörden unterliegt der richterlichen Kontrolle. Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat. Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten. Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist dessen so genannter „Ewigkeitscharakter“. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.
Die politischen Parteien haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Aufstellung von Kandidaten für politische Funktionen und die Organisation von Wahlkämpfen gewinnen dadurch den Rang einer Verfassungsaufgabe. Parteien, deren demokratische Gesinnung in Zweifel steht, können auf Antrag der Bundesregierung verboten werden. Hält die Bundesregierung ein Verbot für angebracht, weil solche Parteien eine Gefahr für das demokratische System darstellen, so kann sie lediglich einen Verbotsantrag stellen. Das Verbot selbst darf ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. So wird verhindert, dass die regierenden Parteien eine Partei verbieten, die ihnen im politischen Wettbewerb unbequem werden könnte. Das deutsche Parteiensystem ist überschaubar. Im Bundestag vertreten waren bis 1983 ausschließlich Parteien, die auch schon 1949 mit der ersten Wahl ins Parlament eingezogen waren: die Unionsparteien, die SPD und die FDP. Die Unionsparteien, die zur europäischen Parteienfamilie der christlichen Demokraten gehören, treten überall in Deutschland – mit Ausnahme Bayerns – als Christlich Demokratische Union (CDU) auf. Im Bundesland Bayern verzichtet die CDU auf ein eigenes Auftreten und überlässt das Feld der mit ihr eng verbundenen Christlich-Sozialen Union (CSU). Im Bundestag haben sich die Abgeordneten beider Parteien dauerhaft zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die zweite große Kraft im deutschen Parteiensystem. Sie gehört zur europäischen Parteienfamilie der Sozialdemokraten und demokratischen Sozialisten. CDU/CSU und SPD gelten als Volksparteien, das heißt, sie haben in der Vergangenheit mit Erfolg einen breiten Querschnitt der Wählerschaft umworben. Beide stehen grundsätzlich positiv zum Sozialstaat mit seinen Einkommensgarantien für Alte, Kranke, Behinderte und Erwerbslose. CDU/CSU integrieren eher die Schichten der Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmer, die SPD steht den Gewerkschaften nahe. Die Freie Demokratische Partei (FDP) gehört zur Familie der liberalen europäischen Parteien. Ihr politisches Credo ist das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt. Die FDP ist keine Volkspartei. Sie genießt Rückhalt vor allem in den höheren Einkommens- und Bildungsschichten. Die auf das Gründungsjahr 1980 zurückgehende Partei Bündnis 90/Die Grünen, kurz als „Grüne“ bezeichnet, war die erste dauerhaft erfolgreiche Neugründung nach 1949. Die Grünen gehören zur europäischen Parteienfamilie der grünen und ökologischen Parteien. Ihr programmatisches Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den vom Staat zu überwachenden Geboten des Natur- und Umweltschutzes. Auch sie vertreten eher gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Wählerinnen und Wähler. Mit der Wiedervereinigung betrat die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) die politische Bühne der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist 1989 aus der sozialistischen Staatspartei der früheren Deutschen Demokratischen Republik, der SED, hervorgegangen. Die PDS hat sich zu einer demokratischen Partei gewandelt. Politisch erfolgreich war sie zunächst ausschließlich in den fünf östlichen Ländern der Bundesrepublik, dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR. Zur Bundestagswahl 2005 kandidierten Mitglieder der neu gegründeten und bislang erst bei einer Landtagswahl angetretenen Partei Wahlalternative Arbeit & Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf der Liste der PDS, die sich in Die Linkspartei.PDS unbenannte. Im Juni 2007 schlossen sich die beiden Parteien zur Partei Die Linke zusammen. Das deutsche Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei sehr schwierig, allein die Regierung zu bilden. Diese Möglichkeit ergab sich in 56 Jahren erst einmal. Das Parteienbündnis ist der Regelfall. Damit die Wähler wissen, mit welchem Partner die von ihnen gewählte Partei zu regieren gedenkt, beschließen die Parteien Koalitionsaussagen, bevor sie in den Wahlkampf ziehen. Mit der Wahl einer Partei drückt der Bürger also zum einen die Präferenz für ein Parteienbündnis aus, zum anderen bestimmt er damit das erwünschte Kräfteverhältnis.
Дата добавления: 2014-01-07; Просмотров: 670; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы! Нам важно ваше мнение! Был ли полезен опубликованный материал? Да | Нет |