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Der Siedlungsgang
Die Arbeitsbereiche Organisation der Siedlungsmarken d. In jeder Siedlungsmark ist ein Markhauptmann eingesetzt, der dem Reichsführer-SS für die Besiedlung der Mark verantwortlich ist. e. Die Siedlungsmark ist gegliedert in Kreise und Ämter. Dem Markthauptmann unterstehen: Im Kreis: der Kreishauptmann f. Die Arbeitsbereiche der Dienststelle des Markthauptmanns sind die gleichen wie in der zentralen Dienststelle. g. Im Kreis und in den Ämtern entfallen Siedlungspolitik und Siedlerauslese. Im einzelnen ist zu den Arbeitsbereichen der Markenverwaltung auszuführen: Zu 1. Der Siedlungspolitik und Planung obliegt bei der zentralen Dienststelle und bei den Markthauptleuten die Erarbeitung der allgemeinen siedlungspolitischen Grundsätze und die Aufstellung der Grundzüge des Siedlungsplanes. Die Kreishautleute sorgen im Rahmen der ihnen gegebenen siedlungspolitischen Weisungen für die Aufstellung des Kreisplanes und die Abstimmung der von den Amtmänner vorgelegten Dorfpläne. Zu 2. Dem Aufgabenbereich Siedlerauslese und - einsatz obliegt in engster Zusammenarbeit mit den Heimatgauen die Menschenauswahl und Menschenlenkung. Zu 3. Der Siedlungsführung obliegen die organisatorischen und technischen Aufgaben der Siedlung und die Bewirtschaftung des Grundes und Bodens. Die technische Durchführung kann an natürliche und juristische Personen als Beauftragte vergeben werden. Zu 4. Der Verwaltung obliegt die Ordnung des volksgemeinschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in den Siedlungsmarken und ihren Bereichen, die Regelung des Lebens und Einsatzes der fremdvölkischen Kräfte, die allgemeine Sicherheit, die Vermittlung des Austausches von Gütern zwischen dem Marken und dem Reiche bzw. den besetzten Ostgebieten, die Erstellung und Unterhaltung der Gemeinschafts- und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht im Zuge der Siedlungsdurchführung (vgl.3) erstellt werden und das gesamte Finanzwesen, einschliesslich der Ausstellung von Lehnbriefen und der Kontrolle ihrer Einhaltung. Es gilt der Grundsatz der weitgehenden Verlagerung der Verantwortung nach unten. Auf der Reichs-, Mark- und Kreisstufe sind Rechtsetzung und Vollzug vereinigt. Der Amtmann hat ausschliesslich Vollzugsaufgaben. h. Die Siedlung erfolgt nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten. Es werden daher in der Regel die Siedlungswilligen eines Heimatskreises in Dorfgemeinschaften zusammengefasst. Jede solche Dorfgemeinschaft untersteht einem Siedlungsführer. i. Der Siedlungsführer sorgt für den Zusammenhalt seiner Gemeinschaft, für die vorläufige Bewirtschaftung in dem ihm anvertrauten, im Aufbau befindlichen Dorfbereich und versieht alle notwendigen Verwaltungsaufgaben. Aus dem Kreise der Siedlungsführer werden die Amtmänner bestimmt. Ihnen sind die Siedlungsführer für die straffe Aufgabendurchführung verantwortlich. j. Siedlungsführer, Amtmänner und Kreishauptleute sollen Lehnsnehmer sein. k. Bei gegebener Eignung kann an einen Siedlungsführer auch die Durchführung eines Siedlungsvorhabens als selbständiger Unternehmer übertragen werden.
Дата добавления: 2015-06-26; Просмотров: 328; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы! Нам важно ваше мнение! Был ли полезен опубликованный материал? Да | Нет |