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Gesamte Siedler- und Kostenbilanz




Teil C

Teil B

Teil A

Forderungen an eine künftige Siedlungsordnung


  1. Ländliche Siedlung: In den eingegliederten Ostgebieten lenkt und beaufsichtigt der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums die Durchführung des Siedlungsaufbaues. Die weiteren Siedlungsgebiete werden als Siedlungsmarken für die Aufbaudauer der alleinigen Hoheitsgewalt des Reichsführers-SS als RKF unterstellt. Verfügungsgewalt über Grund und Boden liegt beim Reich, vertreten durch Reichsführer-SS. Unter seiner Leitung werden Lehenshöfe errichtet. Die für den Siedlungsaufbau erforderlichen Mittel sollen weitgehend aus der Wertmasse der Siedlungsgebiete selbst aufgebracht werden. Als Formen der Belehnung sind 3 Stufen vorgesehen:

1. Zeitlehen. 2. Erblehen. 3. Eigentum besonderen Rechts.

Zur Beurteilung der Lehensfähigkeit, Belastungsfähigkeit, Veräußerbarkeit, Vererbbarkeit werden Lehensgerichte geschaffen.

  1. Städtische Siedlung: In den Städten gilt wie auf dem Lande das Bodenmonopol des Reiches. Bei angestrebter Verbindung mit dem Boden (Eigenheimbau) hat in der Stadt eine größere Bewegungsfreiheit zu gelten. Das Programm des sozialen Wohnungsbaues muß den Erfordernissen des Ostens im hohen Maße Rechnung tragen.
  2. Schaffung von Siedlungsmarken: In den eingegliederten Ostgebieten ist Siedlung durch Übernahme der Altreichsorganisation nur ein Teilgebiet der allgemeinen Verwaltung geworden. In den weiteren Siedlungsgebieten muß die allgemeine Verwaltung den Notwendigkeiten der Siedlung und Festigung deutschen Volkstums untergeordnet werden. Diese Gebiete sollen deshalb Siedlungsmarken werden. Die Siedlungsmarken werden für die Dauer des Aufbaues aus ihrem bisherigen staatsrechtlichen Territorialverband ausgegliedert und der Hoheitsgewalt des Reichsführers-SS als RKF unterstellt. Diese Hoheitsgewalt umfaßt Rechtssetzung, Rechtssprechung und Vollzug.

An der Spitze der Siedlungsmark steht der Markhauptmann. Ihm unterstehen im Kreis der Kreishauptmann, im Amt der Amtmann. Die Arbeitsbereiche der Markenverwaltung sind

    1. Siedlungspolitik und Planung
    2. Siedlerauslese und Einsatz
    3. Siedlungsdurchführung
    4. Verwaltung und Finanzen

Unter Einsatz von Siedlungsführern erfolgt die Siedlung nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten

Überblick über die Kosten des Aufbaues
der eingegliederten Ostgebiete und ihre
Aufbringung

Angestrebt wird weitgehende Finanzierung aus dem Siedlungsgebiet heraus. Trotzdem Mithilfe des Gesamtreiches unerläßlich. Es wird eine Auflockerung der Gesamtfinanzierung auf leistungsfähige Träger des Reichsgebietes hierbei angestrebt.

Vorgesehener Zeitraum für den Aufbau 5 Fünfjahresabschnitte = 25 Jahre.

  1. Aufbaukosten:
Kostenaufwand für:
1. Landschaftsbau 3,3 Mrd. RM
2. Verkehr und Versorgung 7,8 Mrd. RM
3. ländlicher Aufbau 13,5 Mrd. RM
4. Industrieaufbau 5,2 Mrd. RM
5. Städtischer Aufbau 15,4 Mrd. RM
6. Vorrichtungen für den Aufbau insgesamt: 0,5 Mrd. RM
Insgesamt 45,7 Mrd. RM
  1. Finanzierung

Finanzierungsmöglichkeiten: ordentliche Reichshaushaltsmittel, außerordentliche Reichshaushaltsmittel, Tributleistungen der besiegten Gegener, Sondervermögen des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums, Privatkapitalmarkt, Mittel von Körperschaften und Einrichtungen des Altreiches, Kreditschöpfung, Oststeuer.

Verteilung der Aufbaukosten auf einzelne Träger:

Reichshaushalt 34%
Reichsbahn 3%
Gemeindevermögen 7%
Vermögen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft 5%
Sondervermögen RKF 9%
Privatkapitalmarkt 42%
  1. Aufbauprogramm:

Der Arbeitseinsatz in seinem zeitlichen Ablauf:

1.-2. Jahrfünft je 450.000 Arbeitskräfte
3. " 300.000 "
4. " 150.000 "
5. " 90.000 "

Zeitplan für den Einsatz der Geldmittel:

In den Vorbereitungsjahren 2,28 Mrd. RM
Im 1. Jahrfünft 14,26 Mrd. RM
Im 2. Jahrfünft 13,67 Mrd. RM
Im 3. Jahrfünft 8,81 Mrd. RM
Im 4. Jahrfünft 4,52 Mrd. RM
Im 5. Jahrfünft 2,17 Mrd. RM
  45,71 Mrd. RM

 

Abgrenzung der Siedlungsräume in den
besetzten Ostgebieten

Vorgesehene Siedlungsmarken:

  1. Ingermanland (Petersburger Gebiet)
  2. Gotengau (Krim und Chersongebiet)
  3. Memel- und Narevgebiet (Bezirk Bialystok und Westlitauen)

Außerdem 36 Siedlungsstützpunkte.

Die Eindeutschung ist für einen Zeitraum von 25 Jahren vorgesehen. Hundertsatz der Eindeutschung in den Marken 50%, in den Stützpunkten 25-30% der Bevölkerung.

Es ergibt sich ein Bedarf an deutschen Menschen in der Stadt von 1,67 Millionen, auf dem Land von 1,68 Millionen, zusammen 3,65 Millionen.

Es wird mit einer Siedlerreserve von insgesamt 5,65 Millionen gerechnet.

Aufbaukosten:

  Siedlungsmarken: 12,4 Mrd. RM
  Stützpunkte zus. 8,5 Mrd. RM
  20,9 Mrd. RM

 

  1. Siedlerbilanz:
    1. eingegliederte Ostgebiete:

Hier fehlt eine Tabelle (Nachtrag später)

  1. Kostenbilanz:

Bedarf:

a) eingegliederte Ostgebiete 45,7 Mrd. RM
b) Marken und Stützpunkte (besetzte Ostgebiete) 20,9 Mrd. RM
  66,6 Mrd. RM

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*** Goralen: Reichsführer SS und Diplomlandwirt Heinrich Himmler erläuterte den Begriff '"Goralen" als eine polnische Ethnie mit Übergangscharakter. Im Rahmen einer Totalgenozidplanung führte Himmler in "Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten" aus: "Bei der Behandlung der Fremdvölkischen im Osten müssen wir darauf sehen, so viel wie möglich einzelne Völkerschaften anzuerkennen und zu pflegen, also neben den Polen und Juden die Ukrainer, die Weißrussen, die Goralen, die Lemken und die Kaschuben. Wenn sonst noch irgendwie Volkssplitter zu finden sind, dann auch diese (...). Schon in ganz wenigen Jahren - ich stelle mir vor, in vier bis fünf Jahren - muß beispielsweise der Begriff Kaschuben unbekannt sein, da es dann ein kaschubisches Volk nicht mehr gibt, (...). Es muß in einer etwas längeren Zeit auch möglich sein, in unserem Gebiet die Volksbegriffe der Ukrainer, Goralen und Lemken verschwinden zu lassen."

  1. siehe Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 3. Jg 1957_2S. 194..pdf

 

http://gplanost.x-berg.de/gplanost.html




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Дата добавления: 2015-06-26; Просмотров: 371; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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