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Ausblick 1 страница




Teil C

ANHANG

Teil B

ÜBERBLICK ÜBER DIE KOSTEN
DES AUFBAUS DER EINGEGLIEDERTEN OSTGEBIETE
UND IHRE AUFBRINGUNG

  1. AUFBAUKOSTEN
    1. Tabelle: Gliederung der Aufbaukosten
    2. Erläuterungen zur Tabelle: Gliederung der Aufbaukosten:

Bei der Zusammenstellung der Aufbaukosten handelt es sich vorerst noch um eine grobe Schätzung aufgrund des vorliegenden zum Teil noch unvollständigen Planungen. Mit deren Fortschreiten muss die Aufstellung verfeinert, ergänzt und untermauert werden. Als Ziel des Aufbaues ist zugrunde gelegt, die eingegliederten Ostgebiete zu vollentwickeln, den gesündesten Teilen des Altreiches ähnlichen Gebieten aufzubauen.

Es ist versucht, diejenigen Geldmittel zu erfassen, die nach dem Baukostenindex 1938/39 für den endgültigen Aufbau der eingegliederten Ostgebiete erforderlich sind. Dabei wird unterstellt, dass eine normale Vergabe der Aufträge an Unternehmer erfolgt; es können also z.B. durch kolonnenmässigen Einsatz von billigen Arbeitskräften Ersparnisse erzielt werden. Die Aufbaumaßnahmen sind nach dem Gesichtspunkt ihrer technischen Zusammengehörigkeit gegliedert. Dabei ist unterschieden zwischen

      1. Landschaftsbau
      2. Schaffung des Verkehrs- und Versorgungsnetzes,
      3. Ländlicher Aufbau
      4. Industrieaufbau
      5. Städtischer Aufbau.

Zu diesen Kosten müssen noch die allgemeinen Unkosten hinzugezählt werden, die für

      • Zwischenverluste
      • Umsiedlungen (hierzu gehört z.B. auch die Erstattung von Betriebsverlusten, die den Betrieben in der Zeit der Umsiedlung und während der Anlaufzeit entstehen),
      • Werbung (z.B. Steuererleichterung),
      • Überwachung und Lenkung des Aufbaues

entstehen und die z.Zt. schwer erfassen lassen. Sie werden daher bei den folgenden Untersuchungen nicht berücksichtigt.

      1. Im Landschaftsbau sind Aufforstung, Landschaftsgestaltung und kulturbautechnische Massnahmen zusammengefasst. Durch sie wird dem deutschen Menschen heimatgewohnte Umgebung geschaffen und die landwirtschaftliche Nutzung nach deutschem Vorbild überhaupt erst möglich.
        1. Forstwirtschaftlicher Aufbau
          Aufgrund der Feststellungen, die anschliessend an das Abkommen über die Aufforstung und die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Waldflächen in den eingegliederten Ostgebieten vom 15.7.41 zwischen Reichsführer-SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, und dem Reichsforstmeister getroffen sind, müssen ca. 11.000 qkm aufgeforstet bzw. nachgeforstet werden.
        2. Landschaftsgestaltung
          Es handelt sich hier vor allem um die wasserwirtschaftlich und klimatologisch wichtige Pflanzung der Haupt- und Schutzpflanzungen sowie der Feldhecken, die Bepflanzung von Uferstreifen, Steilhängen, abflusslosen Senken usw. Diese Massnahmen erstrecken sich über die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der eingegliederten Ostgebiete von ca. 55.000 qkm
        3. Kulturbautechnische Massnahmen
          Fast 40% der künftigen landwirtschaftlichen Nutzfläche und ein grosser Teil der Aufforstungsgebiete leiden unter stauender Nässe. Es ist daher neben der in 2 d) - Wasserbau - enthaltenen Regelung der Hauptvorfluter die Anlage von Gräben, Drainagen usw. in grossem Umfang erforderlich.

11. In der Schaffung des Verkehrs- und Versorgungsnetzes sind zusammengefasst:

        1. Strassenbau
          Erfasst sind Reichsstrassen, Landstrassen I. Ordnung und II. Ordnung. Als Ziel ist gesetzt, die Strassennetzdichte von Ostpreussen zu erreichen; wenn auch diese Dichte noch unter Reichsdurchschnitt liegt, wird das Netz dank des einheitlichen Siedlungsaufbaues in den eingegliederten Ostgebieten voraussichtlich den gleichen Zweck erfüllen wie das dichtere Altreichsnetz.
        2. Reichsautobahnbau
          Entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Planung ist zunächst der Bau von zwei Nord-Süd und zwei Ost-West-Strecken vorgesehen.
        3. Eisenbahnbau einschließlich Kleinbahnbauten
          Neben dem Bau neuer Haupt- und Nebenbahnlinien sind vor allem Ergänzungsarbeiten an dem vorhandenen Streckennetz erforderlich. Um die vorwiegend landwirtschaftlichen Gebiete, die zunächst noch über einen hohen laufenden Transportbedarf verfügen, jedoch in der Bestellungs- und Erntezeit einen Spitzenbedarf an Massengütern haben, mit allem Notwendigen versorgen zu können, ist zunächst der Aufbau eines leistungsfähigen Kleinbahnnetzes vorgesehen. Es dient bereits in der Aufbauzeit für den Materialtransport und kann später nach Bedarf auf Normalspur umgestellt werden.
        4. Wasserbau - Regelung der Hauptvorfluter, Bau von Schiffahrtswegen
          Es ist die Regelung der grossen Vorfluter vorgesehen, die erst die Voraussetzung für Inangriffnahme der Kulturbautechnischen Massnahmen und damit für die ländliche Besiedlung überhaupt schafft. Als Schiffahrtswege sind vorgesehen die Schiffbarmachung der Weichsel und der Warthe, soweit sie in das Gebiet der eingegliederten Ostgebiete gehören, der Ausbau des Brahe-Netze-Kanals, des Golpsoseekanals, des Oder-Warthe-Kanals.
        5. Bau der Elektrizitätserzeuger und des Verteilernetzes
          Erfasst sind: Der Ausbau grosser und kleiner Elektrizitätserzeuger (Wärme-, Wasser- und Windkraftwerke) und des Verteilernetzes, Anschluss an die Reichssammelschiene, Ausbau der Gausammelschienen und der gebietlichen Verteilung (bis zum Hauptdorf) nebst Errichtung der Umspannstationen. Die vorgesehene Netzdichte, die sich der brandenburgisch-pommerschen angleicht, ist - wie das Strassennetz - leistungsfähiger wie in den Altreichsgebieten, da der Siedlungsaufbau im eingegliederten Osten einheitlich entwickelt wird.

12. Der ländliche Aufbau umfasst:

        1. Aufbau und Ausstattung landwirtschaftlicher Betriebe:
          Die Besiedlung der früher kongresspolnischen Gebiete bedeutet einen fast vollständigen Neuaufbau, die Besiedlung und Bereinigung der bis zu 1918 zum deutschen Reich gehörigen Gebiete einen tiefgehenden Umbau, der zumindest die Hälfte des Bestehenden berührt. Das Ziel der Besiedlung ist durch die Allgemeine Anordnung Nr. 7/II vom 26.11.1940 des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums gegeben. In den Aufbaukosten sind auch die Kosten für Inventarausstattung der Betriebe enthalten im Hinblick darauf, dass ein Teil der Anzusiedelnden nicht über erforderliches Kapitel verfügt.
        2. Aufbau der nichtlandwirtschaftlichen, für die Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Betriebe:
          Standort und Grösse der für die Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Betriebe (Nahversorger) ergibt sich folgerichtig aus der Bevölkerungsdichte (Ziel: 80 Einwohner/qkm) und dem sozialen Bevölkerungsaufbau. Danach werden auf dem Lande ca. 40.000 Nahversorgungsbetriebe errichtet bzw. neu ausgebaut werden müssen.
        3. Aufbau ländlicher Industriebetriebe
          Es handelt sich hier vor allem um landwirtschaftliche Folgeindustrien (Zuckerfabriken, Konservenfabriken, Kartoffelflockenindustrie usw.) und um typisch ländliche Industrien (Sägewerke, Ziegeleien, Kiesförderung usw.). Ihr Vorhandensein ist zum Unterbau des ländlichen Wirtschaftslebens erwünscht.
        4. Errichtung ländlicher kultureller Einrichtungen
          Hier ist die Errichtung der Gemeinschaftshäuser, Schulen, HJ-Unterkünfte, der H.S.V.-Stationen, Kindergärten und Anlagen für Leibesübungen erfasst.
        5. Deckung sonstigen ländlichen Wohnbedarfs
          Neben den mit den landwirtschaftlichen Betrieben verbundenen Wohnungen ist die Errichtung einer Anzahl selbständiger Wohnbauten erforderlich für Lehrer, Ärzte, Beamte, Arbeitsdienstführer, Strassenwärter usw. sowie für die Arbeiter in den auf dem Lande befindlichen Industrien.
        6. Errichtung dörflicher Nebenanlagen
          Unter dörflichen Nebenanlagen sind verstanden: Gemeindestrassen, Wirtschaftswege, dörfliches Stromverteilungsnetz evtl. Windkraftanlagen bzw. Nutzung kleiner örtlicher Wasserkräfte, Wasserversorgung und -verteilung, Fernsprechnetz, Wirtschaftshof und dessen Ausstattung, verwaltungsmässige Einrichtungen; die Kosten hierfür sind mit einem Fünftel der übrigen Baukosten angenommen.
      1. Der Industrieaufbau

Die hierfür entstehenden Kosten sind nur schwer zu schätzen. Unter der Annahme, dass im Endzustand die Gesamtbevölkerung 80 Menschen/qkm betragen soll, müssen noch ca. 650.000 industrielle Arbeitsplätze geschaffen werden. Je nach Art der Industrie kostet der Ausbau eines Arbeitsplatzes einschliesslich Bau und Einrichtung 6.000 bis 10.000 Reichsmark (RM), im Durchschnitt also 8.000 RM

      1. Im städtischen Aufbau sind enthalten:
        1. Städtischer Wohnbau
          Aufgrund des angestrebten Bevölkerungsaufbaus in den eingegliederten Ostgebieten wird die städtische Bevölkerung etwa 4,3 Millionen betragen. Die Zahl verlangt in den ersten zwanzig Jahren des Vorhandenseins eine Million Wohnungen, die teils durch Abriss und durch Neubau geschaffen werden müssen. Die Wohnungen sind im Hinblick auf die bevölkerungspolitischen Notwendigkeiten durchschnittlich grösser als im Altreich angenommen.
        2. Aufbau der städtischen Nahversorgungsbetriebe
          Die zur Versorgung der städtischen Bevölkerung erforderlichen Betriebe sowie diejenigen, die zugleich für die ländliche und die städtische Bedarfsdeckung sorgen, sind mit 45.000 angenommen. Ein Teil dieser Betriebe ist bereits vorhanden, ein Teil muss ausgebaut werden, ein grosser Teil muss erst neu geschaffen werden.
        3. Errichtung der städtischen kulturellen Einrichtungen.
          Neben den Anlagen, mit denen auch das Land ausgestattet wird, gehören hierher: Höhere Schulen, Fachschulen, Konzert- und Theaterstätten, Krankenhäuser. Im Hinblick darauf, dass ein Teil dieser Gemeinschaftsanlagen später aus der eigenen Kraft der Bürgerschaft heraus erstellt werden wird, sind bei der Errechnung der Baukosten hier zunächst nur die lebensnotwendigsten Einrichtungen berücksichtigt.
        4. Errichtung städtischer Nebenanlagen
          Zu den bereits unter den dörfllichen Nebenanlagen aufgeführten Einrichtungen kommen noch hinzu: Gasversorgung und -verteilung, Entwässerungseinrichtungen, städtische Nahverkehrsanlagen.
      2. Vorrichtungen für den Aufbau
        Ähnlich einer grossen Baustelle bedarf auch der Ostaufbau einer Anzahl vorbereiteter Massnahmen. Es handelt sich um
        1. Erfassung der Arbeitskräfte
        2. Kolonnenmäßige Zusammenstellung und Schulung eines Teils der Arbeitskräfte,
        3. Errichtung von Baustoffindustrien (Ziegeleien, Standardwerke), die nach Abschluss des Aufbaus in diesem Umfang nicht mehr benötigt werden und gegebenenfalls umgestellt werden müssen,
        4. Anlage eines eigenen Kleinbahnverkehrsnetzes zum Materialtransport, da die Reichsbahnanlagen den zusätzlichen Transport nicht übernehmen können und das Strassennetz eine Belastung im erforderlichen Umfang nicht verträgt,
        5. Einrichtung er Versorgungsstellen für die Arbeitskolonnen, Herstellung und laufende Ergänzung der transportablen Arbeitslager, Einrichtung der ersten Baustellen usw.

{Graphik Seite 418: Verteilung der Aufbaukosten auf einzelne Träger}

  1. FINANZIERUNG

1. Darlegung der Finanzierungsmöglichkeiten

Der Aufbau der Ostgebiete wird finanzielle Anforderungen sehr grossen Ausmasses stellen. Die Grenzen des auftretenden Bedarfs werden durch das Tempo des Aufbaus und durch die räumliche Ausdehnung des Aufbaubereiches bestimmt. In jedem Falle wird erforderlich sein, dass die gesamte deutsche Finanzpolitik der nächsten und weiteren Zukunft in starkem Masse auf den Osten ausgerichtet und dabei auch gundsätzlich "vom Osten her" bestimmt wird; mindestens wird in ihrem Bereich eine entscheidende Schwergewichtsverlagerung nach dem Osten notwendig sein. Die Finanzprobleme des Ostens müssen dabei schlechthin als Reichsprobleme angesehen werden; sie sind auf keinen Fall - wie nur zu oft in der Vergangenheit - als provinzielle Angelegenheiten" zu behandeln.

Bei zunächst theoretischer Betrachtung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Es ist dabei grundsätzlich zu unterscheiden zwischen

      1. der Deckung des einmaligen Investitionsbedarfs
      2. der Finanzierung des im Zusammenhang damit und anschließend entstehenden laufenden Bedarfs.

Auf jeden Fall muss angestrebt werden, dass der laufende Bedarf aus der eigenen, wachsenden Kraft der Ostgebiete aufgebracht wird; das setzt die Schaffung eines entsprechenden Finanzsystems mit ausreichenden eigenen Einnahmemöglichkeiten der Ostgebiete voraus.

Bei der Deckung des Investitionsbedarfs muss unterschieden werden zwischen Aufwendungen, die einen reinen Zuschuss darstellen, also zu nicht rtragbringenden Anlagen führen, und solchen Aufwendungen die ertragbringende Anlagen begründen. Reiner Zuschussbedarf muss nach Möglichkeit durch ordentliche Mittel, d.h. durch endgültige Einnahmen gedeckt werden, während für Aufwendung, die zu ertragbringenden Anlagen führen, die Möglichkeit der Kreditfinanzierung gegeben ist. Für die Deckung des Investitionsbedarfs stehen allgemein folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

2. Volle oder teilweise Finanzierung aus allgemeinen Mitteln des ordentlichen Reichshaushalts

3. Volle oder teilweise Finanzierung aus Mitteln des ausserordentlichen Reichshaushalts also aus Inanspruchnahme des Reichskredits.

4. Finanzierung aus Tributleistung bzw. Reparationen der besiegten Gegner, falls im allgemeinen aussenpolitischen Rahmen an derartige Möglichkeiten gedacht wird. (Praktisch wäre als gleichbedeutend mit dem Fall 1, da derartige Mittel über den ordentlichen Reichshaushalt fliessen würden).

5. Finanzierung aus den Erträgnissen oder aus der Substanz eines Sondervermögens, das aus möglichst allen wirtschaftlichen Sorten des Aufbaugebietes, soweit diese Werte in Reichseigentum genommen sind oder gebracht werden können, gebildet wird.

6. Heranziehung des privaten Kapitalmarktes, gegebenenfalls unter Zugrundelegung der Vermögenswerte des Sondervermögens.

7. Finanzierung besonders geeigneter Aufgaben - insbesondere auf kulturellem Gebiete - durch bestimmte Körperschaften und Einrichtungen des Altreiches.

8. Kreditschöpfung im Rahmen des Reiches oder der einzelnen nicht in das Reichsgebiet einbezogenen Aufbaubereiche, dort gegebenenfalls auf der Grundlage des Sondervermögens. Für die Aufwendungen, die zu ertragbringenden Anlagen führen, kommen in erster Linie Mittel des Reichskredits (2), Mittel des privaten Kapitalmarktes (5) und solche aus der Kreditschöpfung (7) in Betracht.

Erläuterung zu den Punkten 1 bis 7

Zu 1. (Finanzierung aus Mitteln des ordentlichen Reichshaushalts)

Der Vorzug dieser Methode besteht darin, dass endgültige Deckungsmittel zur Verfügung gestellt werden, keine Rückzahlungspflichten entstehen, die Aufbaugebiete unmittelbar nicht belastet werden. Es ist aber anzunehmen, dass aus dieser Quelle wegen der sonstigen Beanspruchung des ordentlichen Reichshaushalts Mittel nicht im notwendigen Umfange beschafft werden können. Im Rahmen des ordentlichen Reichshaushalts kann auch daran gedacht werden, eine Zweckbindung bestimmter Mittel eintreten zu lassen, also etwa einen Teil des Aufkommens der Einkommen- und Körperschaftssteuer oder anderen grossen Steuern für den Ostaufbau zu binden.

Ferner ist eine allgemeine, das Altreich treffende Oststeuer (Ostaufbausteuer) im Zusammenhang mit der nach Kriegsende vermutlich nicht zu umgehenden Reform des Reichssteuersystems zu erwägen. Diese Oststeuer wäre so auszubauen, dass jeder deutsche Volksgenosse im Altreich sich auch leistungsmässig unmittelbar am Ostaufbau beteiligt fühlt. Denn das grosse geschichtliche Werk des Ostaufbaus muss in jeder Beziehung zu einer Angelegenheit des gesamten deutschen Volkes gemacht werden. Die Fragen der Oststeuerhilfe werden dadurch nicht berührt, weil diese nicht unmittelbar der Finanzierung sondern der Ostwerbung dient.

Neben der allgemeinen Ostaufbausteuer ist auch an die Heranziehung bestimmter Steuerarten für den Ostaufbau zu denken (Vergleiche das unter Seite 58, bei C.M. 1962 Seite 427 zur Frage der Umwandlung der Hauszinssteuer Gesagte)

Zu 2. (Finanzierung aus Mitteln des ausserordentlichen Reichshaushalts)

Die Anwendung dieser Methode hängt unter anderem von der weiteren Kreditentwicklung im Bereiche der Reichsfinanzen ab. Es ist zu vermuten, dass bei der starken Kreditinanspruchnahme durch die Kriegsfinanzierung der Spielraum in den kommenden Jahren hier eng sein wird.

Für die Abwicklung des durch Inanspruchnahme des Reichskredits entstehenden Schuldendienstes (Tilgung und Verzinsung) stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

i. Einstellung der Mittel für den Schuldendienst in den ordentlichen Reichshaushalt (dieses Verfahren würde sich von der Methode 1 nur dadurch unterscheiden, dass die Aufbringung des Bedarfs an endgültigen Deckungsmitteln auf einen weiteren Zeitraum verteilt wird).

j. Ganze oder teilweise Leistung des Schuldendienstes aus den Erträgnissen, gegebenenfalls sogar aus dem Bestand eines zu bildenden Sondervermögens.

Zu 3. (Finanzierung aus Tributleistungen usw.)

Unter den hier bestehenden Möglichkeiten kommt vor allem der Einsatz von fremdvölkischen Arbeitskräften infrage (z.B. Kriegsgefangene, Zivilgefangene, Polizeigefangene). Es besteht auch die Möglichkeit der Einführung einer allgemeinen Arbeitspflicht, als Ersatz für die in diesen Gebieten wegfallende Dienstpflicht der Fremdvölkischen.

Zu 4. (Finanzierung aus einem Sondervermögen)

Im Sinne des Grundgedanken, den Aufbau möglichst weitgehend auf die Vermögenswerte und Volkskräfte der Siedlungsgebiete selbst abzustellen bzw. in anderer Weise auf eigene Füsse zu stellen und von Zuschüssen, Kontingenten und Bewilligungen dritter Stellen unabhängig zu machen, wird es für erforderlich gehalten, in Form eines Sondervermögens einen besonderen Vermögensbestand des Reichskommissars zu bilden. In dieses Sondervermögen soll fliessen:

k. Das land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundvermögen

l. Sonstiges Grundvermögen

m. Verkaufserlöse für Grundvermögen.

n. Sonstiges Vermögen, insbesondere gewerbliche Betriebe.

o. Eigene Einnahmen aus Grundvermögen (Vermietung, Verpachtung, Gewinne).

p. Anzahlungen und Amortisation von Siedlern.

q. Betriebe und Vermögensmassen ausserhalb des Siedlungsgebietes, die der Siedlungsfrage gewidmet sind.

r. Der Gegenwert aus dem Einsatz fremdvölkischer und sonstiger verfügbarer Arbeitskräfte.

Das so zu bildende Sondervermögen ist nicht gleichartig mit der Erscheinungsform des Sondervermögens, wie sie sich bis jetzt bei Reichsbahn, Reichspost und den Eigenbetrieben der deutschen Gemeinden ergeben haben. Allen diese bisherigen Anwendungsfällen des Begriffes Sondervermögen ist gemeinsam, dass jeweils ein geschlossener Betrieb bzw. eine einheitliche Unternehmung vorliegt. Diese dienen einem bestimmten Unternehmerzweck, für den sich kaufmännische Bewirtschaftungsgrundsätze und das Ziel einer Unternehmungsrentabilität ergeben. Das Sondervermögen des Reichskommissars weicht hiervon entscheidend ab, da es sich um eine gegebenenfalls uneinheitliche Vermögensmasse handelt, die in ihren einzelnen Teilen nich einem gleichen Betriebs- bzw. Unternehmenszweck dient. Entgegen der herkömmlichen Verwendung von Sondervermögen ist hier vielmehr seine Aufgabe, Finanzierungsgrundlage bzw. Finanzierungsquelle zu sein. Daraus ergibt sich, das beim Sondervermögen des Reichskommissars die Vermögenserhaltung nicht unbedingt notwendig ist, da der Finanzierungsprozess eines Tages abgeschlossen sein muss, soweit es sich um Deckung des Investitionsbedarfs handelt. Es kann also gegebenenfalls auch der Bestand des Sondervermögens für Zwecke der Finanzierung angegriffen werden. Das Sondervermögen ist die Grundlage eines eigenen Finanzierungsträgers.

Zu 6. (Finanzierung durch bestimmte Körperschaften und Einrichtungen des Altreiches)

Hier ist der Gedanke der Patenschaften fruchtbar zu machen. Sö könten z.B. wohlhabende Gemeinden des Altreiches zum Ausbau von Schulen, Volksbibliotheken usw. im Aufbaugebiet beitragen. Ferner könnte der Reichsstand des Deutschen Handwerks zum Aufbau der Handwerksbetriebe, die übrigen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft für ihre betreffenden Wirtschaftsgruppen wirksame Mithilfe leisten.

Zu 7. (Finanzierung durch Geld- und Kreditschöpfung)

Angesichts der starken Inanspruchnahme dieser Finanzierungsmethode im Rahmen der Kriegsfinanzierung muss bei ihrer Heranziehung für den Ostaufbau ernsthaft die Frage gestellt werden, wo die Grenzen für eine solche Kreditschöpfung zu suchen sind. Die Kredit- bzw. Geldschöpfung kann als geeignetes Finanzierungsmittel in Anspruch genommen werden (vergleiche das Beispiel der Zentralnotenbank der Ukraine), wenn die erforderlichen volkswirtschaftlichen Reserven (in Form von Grund und Boden, Arbeitskräften, Rohstoffen usw.) vorhanden sind und durch den Krediteinsatz einer werteschaffenden Verwendung zugeführt werden. Dabei spielt neben der allgemeinen Vertrauenslage das Zeitmoment (Spanne zwischen Inanspruchnahme des Notenbankkredits und seiner endgültigen Abdeckung aus den Erträgen der geschaffenen Anlage) eine wesentliche Rolle.

    1. Tabelle: Verteilung der Aufbaukosten auf einzelne Träger
    2. Erläuterungen zur Tabelle: Verteilung der Aufbaukosten auf einzelne Träger:

Bei der Aufbringung der für die Aufbaumaßnahmen erforderlichen Mittel ist der Grundgedanke vorherrschend, die Gesamtfinanzierung des Ostaufbaus in eine Reihe von Teilfinanzierungen aufzulockern. Zu den einzelnen Posten der Aufbaukosten ist hinsichtlich der Aufbringung folgendes zu bemerken:

      1. Forstwirtschaftlicher Aufbau:

Hier können durch kolonnenweisen Einsatz von Kriegsgefangenen und sonstigen fremdvölkischen Arbeitskräften bei der Aufforstung wesentliche Mittel eingespart werden. Die nicht unbeträchtlichen Einnahmen aus den bereits ertragabwerfenden Forsten könnten zweckgebunden und für die Finanzierung des forstwirtschaftlichen Aufbaues verwendet werden.

{Tabelle Verteilung der Aufbaukosten auf die einzelnen Träger, Säulendiagramm}

      1. Landschaftsgestaltung

Bei der Landschaftsgestaltung ist neben der Heranziehung von Kriegsgefangenen und sonstigen fremdvölkischen Arbeitskräften die Inanspruchnahme von Hand- und Spanndiensten der Gemeindeanagehörigen vorzusehen.

      1. Kulturtechnik

Hier wird man mit einer langsamen, aber über längere Zeit sich erstreckenden Inanspruchnahme der Mittel rechnen können. Einsatz von Kriegsgefangenen ist möglich. Auch hier ist an den Weg der Gemeinschaftshilfe zu denken, wie er sich unter anderem in einzelnen ostpreussischen Kreisen bewährt hat.

      1. Strassenbau

Auch hier ist gegebenenfalls grösserer kolonnenweiser Einsatz von Kriegsgefangenen oder niedrig zu entlohnenden fremdvölkischen Arbeitskräften möglich.

      1. Reichsautobahnen

Hierzu müsste eine Finanzierung aus allgemeinen Reichsmitteln im Zusammenhang mit dem Aufbau des gesamten Reichsautobahnnetzes stattfinden. Im übrigen gilt das zu 4. Gesagte.

      1. Eisenbahnbauten

Für die Eisenbahnbauten muss der Finanzierungsapparat der deutschen Reichsbahn in Anspruch genommen werden, die im Rahmen ihres Sondervermögens vorzugehen hat und von sich aus vermutlich den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wir.

      1. Wasserstrassen und Vorfluter

Ein wesentlichen Teil der erforderlichen Leistungen kann hier durch kolonnenweisen Einsatz von Kriegsgefangenen usw. abgegolten werden

      1. Elektrizitätsversorgung

Die gesamtdeutsche Elektrizitätswirtschaft muss zu einer Leistungsgemeinschaft zusammengeschlossen werden, die die Finanzierung der Energieversorgung der Ostaufbaugebiete zur Aufgabe erhält. Die Mittel müssen aus dem Kapitalmarkt, aus Selbstfinanzierungsquellen und gegebenenfalls aus einer entsprechenden Tarifpolitik der deutschen Elektrizitätswirtschaft gewonnen werden; bei letzterer wäre unter Umständen an eine regionale Differenzierung zu zugunsten der Gebiete zu denken, die bisher vorzugsweise mit Energieversorgungsanlagen ausgestattet waren. Der Landwirtschaft des Altreiches darf bei dieser Massnahme kein Schaden erwachsen.

      1. Landwirtschaftlich-betrieblicher Aufbau

Die hier zu investierenden Mittel führen teilweise zu ertragbringenden Anlagen. Grundsätzlich kann deshalb dabei die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes in beträchtlichem Umfang als zweckmäßig bezeichnet werden. Gegebenenfalls wäre im einzelnen noch zu entscheiden, ob man den Weg der Pfandbriefmission durch einen besonderen Finanzierungsträger wählt oder ob der Reichskredit in seinen verschiedenen hier infrage kommenden Formen in Anspruch genommen werden soll. Einer ewaigen Pfandbriefemission würden folgende Schwierigkeiten entgegenstehen:

        1. Notwendigkeit der Zinsabwälzung auf den Reichsfiskus, da die aufgrund der Ertragsfähigkeit und Kinderzahl ermittelten Tilgungsbeiträge (Teil A, 8.8) Zinsen nicht enthalten und im allgemeinen die Siedler Mittel für eine Verzinsung nicht aufbringen können.
        2. Ist im Augenblick nicht zu erkennen, ob zur gegebenen Zeit der Kapitalmarkt für die Unterbringung der Pfandbriefe offen stehen wird. Keinesfalls darf das Tempo der Siedlung von der Möglichkeit abhängig sein, Pfandbriefe auf dem Kapitalmarkt unterzubringen. Der Einsatz des Reichskredits würde eine ewaige Pfandbriefemission wirksam unterstützen können und den Siedlungsfortgang unabhängig von der Lage des Pfandbriefmarktes machen. Allerdings ist seine Inanspruchnahme stark von der zukünftigen Inanspruchnahme des Reichskredits für anderweitige Zwecke abhängig. Ein Teil der Kosten der ländlichen Siedlung wird, soweit er nicht unmittelbar zu ertragbringenden Anlagen führt, aus Mitteln des ordentlichen Reichshaushalts aufgebracht werden müssen. Eine wesentliche Erleichterung des Finanzierungsprozesses wird sich ergeben, wenn auf längere Zeit billige fremdvölkische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Im übrigen bildet die Grundlage der Finanzierung das Sondervermögen.
      1. Aufbau der ländlichen Nahversorger

Hier wird in entscheidendem Umfang an Selbstfinanzierung zu denken sein. Soweit dies nicht möglich ist, aber auf die Ansetzung bestimmter Personen besonderer Wert gelegt wird, kann man an die Finanzierung durch Reichsorganisationen denken. So könnte z.B. der Reichsstand des Deutschen Handwerks die Patenschaft für den Aufbau des Handwerks in den Ostgebieten übernehmen und die erforderlichen zusätzlichen Mittel durch Umlage auf die geeigneten Handwerksbetriebe des Altreiches gewinnen.

      1. Ländliche Fernsorger: Es gilt hier das unter 10. Gesagte
      2. Aufbau der ländlichen kulturellen Einrichtungen

Es wäre hier an eine Gemeinschaftshilfe der deutschen Gemeinden zu denken. Vor allem die stärker industrialisierten Gemeinden der Mitte und des Westens des Reiches verfügen über eine hohe Finanzkraft, wie sie zur Zeit insbesondere im Gewerbesteueraufkommen in Erscheinung tritt. Zu erwägen wäre, ob hier ein unmittelbares Patenschaftssystem zweckmässig sein würde, wie es im Weltkrieg nach der Befreiung Ostpreussens für den Wiederaufbau der zerstörten ostpreussischen Gemeinden durchgeführt worden ist. Die Beschränkung auf kulturelle Aufbaumaßnahmen würde die Herauziehung der Gemeinden des Altreiches in einem tragbaren Rahmen halten.




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Дата добавления: 2015-06-26; Просмотров: 352; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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