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Es ist hierbei zu erwägen, dass Mittel des Finanzausgleichs, also allgemeine Mittel des ordentlichen Reichshaushaltes bereitgestellt werden. Ebenso kann ein Lastenausgleich zwischen dem Osten und den übrigen Reichsteilen im Zusammenhang mit den Gemeindefinanzen erfolgen. Ein Teil des Aufwandes kann auf den ausserordentlichen Reichshaushalt genommen werden, soweit es sich um rentable Anlagen handelt (Wasserversorgung, Elektrizitätsverteilung).
Hier müsste, wie bei dem unter 13. Angeführten sonstigen ländlichen Wohnungsbau, eine Spezialfinanzierung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Gesamtbereiches des sozialen Wohnungsbaues auf der Grundlage des hierfür vorliegenden Führererlasses gefunden werden. Es wäre auch an eine Umbildung der bisherigen Hauszinssteuer zu denken, die ganz oder teilweise - entsprochen dem früheren Wohnungsbauanteil - zu einer Ostbausteuer umzuwandeln wäre. Dieser würde den Charakter einer allgemeinen Wohnungssteuer bekommen können, mit Berücksichtigung der notwendigen sozialen und bevölkerungspolitischen Gesichtspunkte. (Also beispielsweise Steuerfreiheit für den Wohnungsmindestbedarf; erhöhte Steuer für Vermietung an Kinderlose oder Kinderarme).
Es ist dabei in der Hauptsache an Eigenfinanzierung zu denken, vor allem soweit Betriebe des Altreiches im Osten Tochterbetriebe errichten, die später verselbständigt werden sollen. Die Errichtung solcher Tochterbetriebe sollte bei den nicht standortgebundenen Unternehmungen mit allen Mitteln gefördert werden. So könnten z.B. solche Industriebetriebe, die sich zur Gründung von Tochterbetrieben im Osten nicht entschliessen, zu einer Leistungsgemeinschaft zusammengefasst werden, von der eine entsprechende Aufbringungsumlage zu tragen sein würde. Die Aufbringungsumlage kann ganz oder teilweise nach erfolgtem Ostaufbau zurückerstattet werden. Es wäre ferner zu prüfen, ob nicht im Zusammenhang mit der z.Zt. in grossem Umfang erfolgenden Kapitalbildung bei der Industrie ein besonderer Ostaufbaukreditfonds geschaffen werden könnte; die hierbei aufgebrachten Summen könnten in ein besonderes Reichsschuldbuch eingetragen und zu gegebener Zeit durch Anleihestücke flüssig gemacht werden.
Hier gilt im wesentlichen das zu 14. Gesagte. Der Gedanke der individuellen Patenschaft von Altreichsgemeinden gegenüber bestimmten Gemeinden der Ostaufbaugebiete liegt auch hier nahe.
Das Schwergewicht des Aufbaus liegt auf dem Lande. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den ersten 5 Jahren noch nicht der endgültig erwünschte Leistungsstand der landwirtschaftlichen Betriebe zu erreichen ist, ist der Umfang der Massnahmen für die Errichtung der landwirtschaftlichen Betriebe, der Nahversorgungsbetriebe und der Nebenanlagen mit ca. 40% des Gesamtbauvolumens in Ansatz gebracht. Für die Stadt gilt Ähnliches wie für das Land. Da das Schwergewicht des Aufbaus in den ersten 5 Jahren aber auf dem Land liegen muss, ist während dieser Zeit der städtische Wohnungsbau nur mit einem Viertel des Umfanges der Gesamtmassnahme vorgesehen. Der Ausbau der städtischen Betriebe, der kulturellen Einrichtungen und der Industrie erfolgt in diesem Jahrfünft im Rahmen ihrer Vordringlichkeit.
2. Hieraus ist ersichtlich, dass das Reich als Hauptträger im Hauptaufbauzeitraum 1,16 Milliarden RM im Jahr aufbringen muss. Sondervermögen erfährt im gleichen Zeitraum eine Höchstbeanspruchung von 0,392 Milliarden RM im Jahr, was einem Arbeitseinsatz von 150.800 Mann entspricht. MENSCHENBESATZ FÜR DIE EINDEUTSCHUNG Die Eindeutschung wird als vollzogen angenommen, wenn einmal der Grund und Boden in deutsche Hand überführt worden ist, zum anderen, wenn die beruflichen Selbständigen, die Beamten, Angestellten, die gehobenen Arbeiter und die dazu gehörigen Familien deutsch sind. Aufgrund der in den Raumordnungsskizzen niedergelegten Zielplanungen wird die ländliche Bevölkerung rund 2,9 Millionen Menschen, die städtische Bevölkerung etwa 4,3 Millionen Menschen betragen. Für die Eindeutschung wird auf dem Lande eine Bevölkerungszahl von rund 1,8 Millionen, in der Stadt von etwa 2,2 Millionen Menschen für erforderlich gehalten. Dem Aufbauprogramm ist zugrunde gelegt, dass die Eindeutschung des Landes innerhalb der ersten 5 Jahre nach Inangriffnahme des Aufbaues, die Eindeutschung der Städte innerhalb 10 Jahren vollzogen ist unabhängig von dem Umfang, in dem das vorhandene Volkstum eingedeutscht (Durchführung der Volksliste) und auf den deutschen Leistungsstand gebracht werden kann. Aus diesem Grunde kann z.Zt. der noch erforderliche Zusatzbedarf an deutschen Menschen aus dem Altreich nicht festgelegt werden. Er kann mit etwa 1,5 Millionen angenommen werden. ABGRENZUNG DER SIEDLUNGSRÄUME IN DEN BESETZTEN Die Durchdringung der grossen Räume des Ostens mit deutschem Leben stellt das Reich vor die zwingende Notwendigkeit, neue Besiedlungsformen zu finden, die die Raumgrösse und die jeweilig verfügbaren deutschen Menschen miteinander in Einklang bringen. Im Generalplan Ost vom 15. Juli 1941 war die Abgrenzung neuer Siedlungsgebiete unter Zugrundelegung einer Entwicklung von 30 Jahren vorgesehen worden. Auf Grund von Weisungen des Reichsführers-SS ist zunächst von einer Besiedlung folgender Gebiete auszugehen:
Dieses Gebiet gehört zu den eingegliederten Ostgebieten zum Vorfeld und ist ein geopolitischer Schnittpunkt der beiden grossen Siedlungsrichtungen. Die Eindeutschung Westlituaniens ist durch die Rückführung der Volksdeutschen bereits im Gange. Es erscheint notwendig, diese drei Gebiete als Siedlungsmarken unter besonderes Recht zu stellen (A III), da sie an der vordersten Front des deutschen Volkstums eine besondere Reichsaufgabe haben. Um diese Marken mit dem Reich in enger Verbindung zu halten und die Verkehrsverbindung zu sichern, werden längs der Haupteisenbahn- und Autobahnlinien 36 Siedlungsstützpunkte (davon 14 im Generalgouvernement) in Vorschlag gebracht. Diese Siedlungsstützpunkte knüpfen an heute vorhandene günstige Zentralpunkte an und decken sich mit SS- und Polizeistützpunkten höherer Ordnung. Der Abstand jedes Stützpunktes ist mit rund 2000 qkm bemessen und entspricht also der Grösse von 1 bis 2 Landkreisen des Altreiches. Die Führung der Stützpunkte nach Ingermanland ist in Hinblick auf die besondere Bedeutung des baltischen Raumes für die germanischen Menschen in zwei Linien vorgesehen.
Die Marken und Stützpunkte sollten in einem Zeitraum von 25 bis 30 Jahren eingedeutscht werden. Im einzelnen sind dabei folgende Sätze zu Grunde gelegt, die in den ersten grossen Siedlungsabschnitten für die Eindeutschung als erforderlich gehalten werden: Hundertsätze der Eindeutschung in den:
Im Ingermanland wurde die künftige Stadtbevölkerung mit 200.000 (1939: 3.200.000) angenommen, im Gotengau die Stadtbevölkerung auf 650.000 verringert (1939: 790.000).
Als Berechungsgrundlage wurden für den Gotengau (Krim und Chersongebiet) und für die 8 Ukrainestützpunkte gute Böden angenommen. Dagegen ist bei den 14 Ostlandstützpunkten, dem Ingermanland, dem Memel-Narev-Gebiet (Westlitauen und Bialystok) und dem Generalgouvernement von mittleren Böden ausgegangen: Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Gesamtfläche ist in den acht Ukrainestützpunkten und im Gotengau mit 75% anzusetzen, mit 60% in den 14 Ostlandstützpunkten und mit 30% im Ingermanland. Der Waldanteil an der Gesamtfläche beträgt rund 50% im Ingermanland, 30% in den Stützpunkten des Ostlandes, des Generalgouvernements und im Bialystoker Gebiet, rund 20% in Westlitauen, 15% in den Ukrainestützpunkten und rund 10% im Gotengau. Zur Errechnung der landwirtschaftlichen Bevölkerung wurde die Nutzfläche in bäuerliche und in Grossbetriebsflächen aufgestellt. Um eine gesunde bäuerliche Lebenshaltung zu gewährleisten, sind je nach der Bodengüte und Wirtschaftslage die Höfe mit 40 bis 100 ha, der Grossbetrieb mit 250 ha und mehr zu Grunde gelegt. Für die Grossbetriebe wurden auf gutem Boden 15-20%, auf mittlerem Boden 20 bis 25% der Nutzfläche ausgewiesen. Die forstwirtschaftliche Bevölkerung wurde mit 6 Menschen je 100 ha Wald errechnet, die nicht land- und forstwirtschaftliche Bevölkerung im Dorf mit drei je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und im Hauptdorf mit 10% der land- und forstwirtschaftlichen Bevölkerung angenommen. Die Berufslosen sind mit 8 bis 10% der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung angesetzt.
Die Prozentsätze der Eindeutschung in den Städten beziehen sich auf die führende Schicht im städtischen Leben, die Verwaltung und die wichtigen Stellen der Wirtschaft werden von deutschen Menschen besetzt. Die verbleibende fremdvölkische Bevölkerung verteilt sich auf die tieferen sozialen Schichten.
Bei der Annahme eines Siedlungszeitraumes von 25 bis 30 Jahren werden in den Marken und Stützpunkten an deutschen Menschen benötigt:
(siehe anliegende Karte C I und Tabelle C II)
Die Deckung des Bedarfs an deutschen Menschen für die Siedlung in den Marken und Stützpunkten ist sichergestellt, wie sich unter Zugrundelegung der aus dem Generalplan Ost entnommenen Angaben ergibt. Es stehen an deutschen bzw. germanischen Menschen im Zeitraum von 25 Jahren für die Ostsiedlung zur Verfügung:
*Die Zahl der Altreichssiedler setzt sich zusammen aus: Landbevölkerung:
Hierzu käme noch eine derzeit nicht zu überblickende Anzahl von Russlanddeutschen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass von dem nichtgermanischen Volkstum durch systematische Auslese und Leistungszucht gewonnen werden können von den:
Die Gesamtzahl der verfügbaren Siedler beträgt damit 5,56 Millionen. In der vorstehenden Siedlerbilanz sind folgende Reserven nicht enthalten:
Die obenstehende Gesamtzahl der verfügbaren Siedlerkräfte deckt den Bedarf der Marken und Stützpunkte sowie auch der eingegliederten Ostgebiete.
Da auf Mitarbeit der in den Gebieten jetzt bodenständigen Bevölkerung nicht verzichtet werden kann, muss die zu schaffende Völkerordnung im Ostraum auf eine Befriedung der dortigen Einwohner abzielen. Diese Befriedung wird dadurch erreicht, dass die nötige Bereitstellung von Siedlungsland für die Ansetzung deutscher Menschen nicht wie bisher durch Evakuierungen, sondern durch Umsetzung der bisherigen Bewohner auf anderem Kolchose- und Sowchoseland mit gleichzeitiger Verleihung von Bodenbesitzrechten erfolgt. Diese Umsetzung muss gebunden sein an eine sinnvolle Auslese nach dem Leistungsprinzip und mit einem sozialen Aufstieg der positiven Kräfte des fremden Volkstums Hand in Hand gehen.
Die Aufbaukosten in den eingegliederten Ostgebieten sind auf 500.000 RM je qkm bei einer Bevölkerungsdichte von 80 Menschen errechnet worden (vgl. Teil B I 1). Das bedeutet einen Gesamtaufbauaufwand von 6.256 RM je angesetzten deutschen Siedler. Darum ergibt sich für die Marken und Stützpunkte ein Gesamtkostenbetrag bis zur Erreichung des beabsichtigten Eindeutschungsgrades in einer Zeitspanne von 25 Jahren von 20.909,6 Millionen RM. (Die zeitliche Kostengliederung und die Aufgliederung nach Marken und Stützpunkten sind aus der Tabelle C 2 ersichtlich). Das vorgelegte Siedlungsprogramm, das die Eindeutschung und den Siedlungsaufbau der eingegliederten Ostgebiete, der Marken und Stützpunkte vorsieht, ist die Aufgabe der Nachkriegsgeneration. Von der Beständigkeit des Siedlungswillens und der Nachhaltigkeit der Siedlungskraft des Germanentums hängt die endgültige Ausfüllung der hier vorläufig begrenzten Siedlungsräume ab. Vor allem wird die Dauer unserer kolonisatorischen Kraft darüber entscheiden, ob es der nächsten Generation gelingt, erstmalig die nördliche und südliche Richtung der historischen Germanenzüge zu einem in der Mitte geschlossenen Raum zu verbinden und damit endgültig der europäischen Kultur zu sichern.
Дата добавления: 2015-06-26; Просмотров: 371; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы! Нам важно ваше мнение! Был ли полезен опубликованный материал? Да | Нет |