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Die Mitwirkung des Reiches




Rechtsprechung

Beim Markhauptmann, beim Kreishauptmann und beim Amtmann wird das Gericht gebildet, das aus dem Hoheitsträger als Vorsitzenden und einer bestimmten Zahl im Bereich ansässiger Männer als Besitzern besteht.

Die Gerichte entscheiden nach den Grundgesetzen der SS und dem für die Marken geltenden Recht.

Die Markthauptleute unterstehen der SS- und Polizeigerichtigkeit.

Der Aufbau der Gebiete erfordert die ideelle und materielle Mitwirkung der Altreichsgaue. Jeden Heimatgau sollte die Patenschaft für mindestens je einen Ostkreis übernehmen.

Reichsführer-SS hat den Auftrag erteilt, die voraussichtlich durch den Ostaufbau entstehenden Kosten festzustellen. Es ist zu prüfen, wie weit es möglich ist, die Ostsiedlung von der finanziellen und sonstigen materiellen Hilfe des Reiches unabhängig zu machen; denn die vorhandenen Lasten des Reiches und die in Zukunft zu erwartenden sonstigen Reichsaufgaben sind ausserordentlich gross.

Beim nachfolgenden Überblick über die Aufbaukosten und die Möglichkeit der Finanzierung ist zu beachten:

l. Da die Finanzierungsprobleme des Ostaufbaues in einem einheitlichen Rahmen gesehen werden müssen, ist die Untersuchung auf den gesamten, Stadt und Land umfassenden Aufbau ausgedehnt worden. Die folgende Darstellung enthält naturgemässs zahlreiche Schätzungen; sie kann deshalb nur als vorläufiger Überschlag gewertet werden.

m. Im Einklang mit den von Reichsführer- SS über zeitlichen Ablauf der Gesamtplanung gegebenen Richtlinien gehen die Darlegung von den eingegliederten Ostgebieten aus. Die Ergebnisse können sinngemäss auf die gleichzeitig mit den eingegliederten Ostgebieten auszubauenden Siedlungsgebiete Krim und Ingermanland ausgedehnt werden.

n. Es ergibt sich, dass es nicht möglich sein wird, den Aufbau ausschliesslich oder überwiegend aus der gegenwärtigen Wirtschaftskraft der Siedlungsgebiete selbst zu entwickeln. Vielmehr erfordert der auf verhältnismässig kurze Zeit geplante Aufbau der eingegliederten Ostgebiete neben der Wirtschaftskraft des jeweiligen Aufbaugebietes die Mithilfe des gesamten Reiches.

o. Da es nicht möglich sein wird, die über die vorhandenen Werte hinaus für den Aufbau erforderlichen Mittel ausschliesslich aus dem Reichhaushalt zu beschaffen, wird es für notwendig erachtet, eine weitgehende Auflockerung der Gesamtfinanzierung des Ostaufbaues in Teilfinanzierungen anzustreben. Hierbei werden alle hierfür überhaupt infrage kommenden leistungsfähigen Träger des Reichsgebietes erfasst werden müssen.

p. Über die Finanzierungsmöglichkeiten, die zum Aufbau der gesamten Ostgebiete herangezogen werden können, ist in II.1 eine Gesamtübersicht gegeben.

q. Die Verteilung der in den eingegliderten Ostgebieten entstehenden Aufbaukosten auf einzelne Träger ist in Tabelle II. 2 dargestellt. Die hier gezeigte weitgehende Aufgliederung setzt allerdings voraus, dass die Lenkung der Finanzierung für den gesamten Aufbau aller Siedlungsgebiete im Osten in der Hand des Reichskommissars liegt. Hierdurch wird vermieden, dass die Anforderungen von Arbeitskräften und Geldmitteln sich überschneiden oder zersplittern. Der RKF muss die Möglichkeit haben, die einzelnen Finanzierungsbereiche einander anzupassen und gegebenenfalls für Übertragbarkeit der Mittel zu sorgen.

r. Um darzulegen, wie sich die Aufbaumaßnahmen und damit die erforderliche Aufbringung der Mittel zeitlich verteilen, ist in III. versucht, einen Zeitplan des Arbeits- und Geldmitteleinsatzes aufzustellen. Die sich hieraus ergebende zeitliche Belastung ist als wesentlichstes Ergebnis der Untersuchung in III. 3 aufgeführt.

Es ergibt sich im Endergebnis, dass die jährliche Belastung der einzelnen Aufbauträger durchaus im Rahmen des Möglichen bleibt. Eine Voraussetzung muss allerdings dabei erfüllt sein, nämlich dass die Wirtschaftskräfte von Volk und Staat eine entschiedene Wendung zum Osten nehmen.




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Дата добавления: 2015-06-26; Просмотров: 272; Нарушение авторских прав?; Мы поможем в написании вашей работы!


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